| | | ..das Problem ist wohl nicht, ob sich der Aufwand lohnt, sondern: ohne Eintrag im russ. Pass der Mutter koenen Mutter und Kind nicht reisen, denn es gibt kein Visum nur fuer ein Baby oder Kind allein, Gruesse Joerg
> Ein deutsch-russisches Kind hat durch Mutter und Vater au > ch nach russischem Recht zwei Staatsbürgerschaften. > So kann es auch in den Reisepass des russischen Elterntei > ls eingetragen werden und braucht dann bei Reisen nach Ru > ssland z.B. kein Visum. > Dass das nicht geht, wenn das Kind auch Deutsche/r ist, s > timmt so nicht. > > Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder für sich selbst bea > ntworten, denn für russische Elternteile, die in Deutschl > and wohnen, macht den Passeintrag > das Russische Konsulat und das will in der Tat einiges an > Papier (v.a. eine Geburturkunde mit Apostille und Überse > tzung) und eine ganze Menge Kohle. > Es hängt wohl davon ab, für wie wichtig man es hält, dass > das Kind seine russische Staatsbürgerschaft amtlich doku > mentiert bekommt, also neben der > späteren Wahl der Staatsbürgerschaft auch das Recht auf D > aueraufenthalt in Russland hat usw. |