| | | | Lieber "Mitleser", am besten, Du liest einfach nur mit, der Dame geht es doch nun um eine Loesung und nicht um allgemeines Rechtsgeschwafel, sie hat nun einmal bis heute ihr Kind, welches sie dann in Deutschland wohl als Russin zur Welt gebracht hat, nicht bei den russischen Behoerden als Kind gemeldet, moechte aber nun mit ihrem Kind nach Russland reisen, hat selbst aber "nur" die russische Staatsangehoerigkeit, so, und dies ist leider ein kleines Problem, weil das Kind zwar rechtsmaesig natuerlich auch Anspruch auf die Russische Staatsangehoerigkeit haette, diese Prozedur aber nachtraeglich etwas dauert, also bis zu einer Reise in diesem Jahr nicht ausreichen wuerde.
Daher gibt es aus meiner Sicht nur eine Moeglichkeit: Visumersatz fuer Minderjaehrige im Konsulat anfordern, dies ist moelich bei Vorlge der Geburtsurkunde, ohne, dass es einer Einladung (visum-support) aus Russland bedarf,
beste Gruese Joerg
> > Ein deutsch-russisches Kind hat durch Mutter und Vater > au > > ch nach russischem Recht zwei Staatsbürgerschaften. > > Das kann man so nicht stehen lassen. Das Kind hat nach > russischem Recht die russische Staatsbürgerschaft und > nach deutschem Recht die deutsche Staatsbürgerschaft. |