Nur noch dazu die Frage, wenn die Heirat ordnungsgemäß in Dänemark abgewickelt wird, mit gültigem Visum, und die Mitarbeit des deutschen Konsulats nicht nötig ist, was dann? Anerkannt wird die Ehe mit Beglaubigung der Dänischen Behörden in Deutschland. Deswegen halte ich die Ausführungen bez. Visa für ein Gerücht. Oder kann mir jemand das Formular zeigen?