Die Botschaften und auch die Ausländerämter haben große Angst davor, daß die Einreise nicht nur einem vorübergehenden sondern einem dauernden Aufenthalt dient. Dafür sieht das Ausländergesetz bestimmte Bedingungen vor. Hinter allem steht die Angst des Missbrauchs deutscher Sozialleistungen.
Was die "Heiratsklausel" angeht, so verstößt diese m.E. gegen das Grundgesetz und dürfte von den Botschaften nicht verwendet werden. Man will damit aber wohl erreichen, daß die Eingehung von Scheinehen vermieden wird. Na ja. Gruß Friedrich