Die Formel "nicht beabsichtigt" heisst in der Juristensprache, dass er nicht von vornherein vor hat zB. in Deutschland Krank zu werden und somit Rueckreiseunfaehig und es besteht auch nicht der Wunsch "von vornherein" ohne Mitwirkung der Deutschen Botschaft zu versuchen jetzt und Heute in Deutschland zu heiraten. "Nicht beabsichtigt", ist also keine generelle Klausel oder Verzichtserklaerung sondern eine Einschraenkeannahme unter dem ausgestellten Visa!!!!!!!Fuer eine Heirat muss das Konsulat sowieso die notwenidgen Papiere ueberbeglaubigen (Postille).