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 Wenn man sein Kind bei der Oma in Russland lassen möchte 21.06.2005 (21:22 Uhr) Осень
Wir sind deutsche Staatsangehörige, und beabsichtigen, bei unserer Urlaubsreise die Kinder für etwas länger bei der Oma da lassen. Wir müssen irgendeine Vollmacht schreiben, nur weiss ich nicht wie ich das formulieren soll, damit die Grenzbeamter zufrieden sind.
Hat schon jemand eine Erfahrung damit?
Die Vollmacht muss sowieso notariel beglaubigt werden. Der Notar kennt auch den Text. Die Vollmacht koennen Sie auch bei jedem Notar in Russland machen lassen.
Und gesetzlich gesehen, Sie dürfen kein Kindergeld in dieser Zeit bekommen.
 Re: Wenn man sein Kind bei der Oma in Russland lassen möchte 22.06.2005 (13:17 Uhr) Осень
> Und gesetzlich gesehen, Sie dürfen kein Kindergeld in
> dieser Zeit bekommen.
In welcher Zeit denn? In der Urlaubszeit??? Das ist aber neu ;-)
Sie müssen Lesen, das hat mit Uraub nicht zutun.
Leute mussen arbeiten, aber Kind bleibt bei Oma,und länger mindestenz 6 Monate.
 Re: Wenn man sein Kind bei der Oma in Russland lassen möchte 26.06.2005 (01:53 Uhr) Осень
> Sie müssen Lesen, das hat mit Uraub nicht zutun.
> Leute mussen arbeiten, aber Kind bleibt bei Oma,und
> länger mindestenz 6 Monate.

Länger ist nicht das gleiche wie "etwas länger"
(lesen müssen Sie wohl auch ;-))
Also mir ist nicht bekannt, dass da irgendeine Vollmacht ausgestellt werden muesste, nur wichtig waere, dass Ihre Kinder einen Kinderuasweis/-pass haben, indem auch das Visum vermerkt ist, weiter nichts
Gruesse
Joerg




> Wir sind deutsche Staatsangehörige, und beabsichtigen,
> bei unserer Urlaubsreise die Kinder für etwas länger bei
> der Oma da lassen. Wir müssen irgendeine Vollmacht
> schreiben, nur weiss ich nicht wie ich das formulieren
> soll, damit die Grenzbeamter zufrieden sind.
> Hat schon jemand eine Erfahrung damit?
> Also mir ist nicht bekannt, dass da irgendeine Vollmacht
> ausgestellt werden muesste, nur wichtig waere, dass Ihre
> Kinder einen Kinderuasweis/-pass haben, indem auch das
> Visum vermerkt ist, weiter nichts
> Gruesse
> Joerg

Naja, eine Vollmacht für alle Fälle, wenn mit dem Kind was ist (krank oder so...) würde ich schon empfehlen. Jedes russische Kind, das z.B. alleine nach Deutschland fährt, braucht auch eine notarielle Bescheinigung, dass es alleine fahren darf und die Eltern nichts dagegen haben.

Ich frage mich allerdings, was die Grenzbeamten damit zu tun haben.
Man reist mit seinem Kind (eigener Ausweis und eigenes Visum) ein, lässt es bei der Oma und fährt dann, wohin man will und später sammelt man sein Kind wieder auf.

Wo sollte da ein Grenzer fragen? Verstehe ich nicht.

Viele Grüße
Eliane
> > Also mir ist nicht bekannt, dass da irgendeine Vollmacht
> > ausgestellt werden muesste, nur wichtig waere, dass Ihre
> > Kinder einen Kinderuasweis/-pass haben, indem auch das
> > Visum vermerkt ist, weiter nichts
> > Gruesse
> > Joerg
>
> Naja, eine Vollmacht für alle Fälle, wenn mit dem Kind
> was ist (krank oder so...) würde ich schon empfehlen.
> Jedes russische Kind, das z.B. alleine nach Deutschland
> fährt, braucht auch eine notarielle Bescheinigung, dass
> es alleine fahren darf und die Eltern nichts dagegen
> haben.
>
> Ich frage mich allerdings, was die Grenzbeamten damit zu
> tun haben.
> Man reist mit seinem Kind (eigener Ausweis und eigenes
> Visum) ein, lässt es bei der Oma und fährt dann, wohin
> man will und später sammelt man sein Kind wieder auf.
>
> Wo sollte da ein Grenzer fragen? Verstehe ich nicht.
>
> Viele Grüße
> Eliane


Das Kind wird bei der Oma da gelassen und mit ihr kommt es wieder zurück. Also bei der Rückreise überschreitet es die Grenze nicht mit den Eltern, sondern mit der Oma.
Die Grenzbeamten in Pulkovo sagten mir am Telefon, sie würden die ausländischen Kinder nicht kontrollieren.
Ob das dann auch wirklich so sein wird...
Einmal liessen sie mich mit den Kindern nicht zum Flug weiter (bei der Ausreise), weil die Beamten im OVIR vergessen haben, in meine Visumverlängerung die Kinder miteinzutragen (obwohl sie in meinem Visum eingetragen waren), musste dann zur irgendeiner Abteilung in Pulkovo-2, damit sie mir diesen Eintrag nachträglich machen. Es war eine Horrorgeschichte für mich, mit zwei kleinen Kindern (1,5 und 3), deswegen will ich mich absichern soviel es geht...
Wie schon erwaehnt gehen Sie zu einem russischen Notar, die sind geuebt fuer solche Vollmachten. Auch geschiedene muessen diese Vollmachten beibringen, wenn das Kind in einem der Elternpaesse nicht eingetragen ist und man mit dem Kind unterwegs ist. Diese Vollmachten koennnen in Russland auch bei Zugfahrten theoretisch verlangt werden. Das ist auch nicht perse schlecht es soll Kinder davor schuetzen Opfer von Scheidungen und Leihkinderbanden zu werden. Beim russischen Notar ist diese Vollmacht in wenigen Minuten ausgestellt.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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