| | | | > > Also mir ist nicht bekannt, dass da irgendeine Vollmacht > > ausgestellt werden muesste, nur wichtig waere, dass Ihre > > Kinder einen Kinderuasweis/-pass haben, indem auch das > > Visum vermerkt ist, weiter nichts > > Gruesse > > Joerg > > Naja, eine Vollmacht für alle Fälle, wenn mit dem Kind > was ist (krank oder so...) würde ich schon empfehlen. > Jedes russische Kind, das z.B. alleine nach Deutschland > fährt, braucht auch eine notarielle Bescheinigung, dass > es alleine fahren darf und die Eltern nichts dagegen > haben. > > Ich frage mich allerdings, was die Grenzbeamten damit zu > tun haben. > Man reist mit seinem Kind (eigener Ausweis und eigenes > Visum) ein, lässt es bei der Oma und fährt dann, wohin > man will und später sammelt man sein Kind wieder auf. > > Wo sollte da ein Grenzer fragen? Verstehe ich nicht. > > Viele Grüße > Eliane
Das Kind wird bei der Oma da gelassen und mit ihr kommt es wieder zurück. Also bei der Rückreise überschreitet es die Grenze nicht mit den Eltern, sondern mit der Oma. Die Grenzbeamten in Pulkovo sagten mir am Telefon, sie würden die ausländischen Kinder nicht kontrollieren. Ob das dann auch wirklich so sein wird... Einmal liessen sie mich mit den Kindern nicht zum Flug weiter (bei der Ausreise), weil die Beamten im OVIR vergessen haben, in meine Visumverlängerung die Kinder miteinzutragen (obwohl sie in meinem Visum eingetragen waren), musste dann zur irgendeiner Abteilung in Pulkovo-2, damit sie mir diesen Eintrag nachträglich machen. Es war eine Horrorgeschichte für mich, mit zwei kleinen Kindern (1,5 und 3), deswegen will ich mich absichern soviel es geht...
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