| | | > Also mir ist nicht bekannt, dass da irgendeine Vollmacht > ausgestellt werden muesste, nur wichtig waere, dass Ihre > Kinder einen Kinderuasweis/-pass haben, indem auch das > Visum vermerkt ist, weiter nichts > Gruesse > Joerg Naja, eine Vollmacht für alle Fälle, wenn mit dem Kind was ist (krank oder so...) würde ich schon empfehlen. Jedes russische Kind, das z.B. alleine nach Deutschland fährt, braucht auch eine notarielle Bescheinigung, dass es alleine fahren darf und die Eltern nichts dagegen haben.
Ich frage mich allerdings, was die Grenzbeamten damit zu tun haben. Man reist mit seinem Kind (eigener Ausweis und eigenes Visum) ein, lässt es bei der Oma und fährt dann, wohin man will und später sammelt man sein Kind wieder auf.
Wo sollte da ein Grenzer fragen? Verstehe ich nicht.
Viele Grüße Eliane
|