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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
  Suche:

 PKW zeitweilig in Russland lassen 15.01.2009 (22:30 Uhr) fiffikus
Hallo Forum,
zu meiner Frage gibt es schon ein paar Beiträge. Da sich jedoch die Einreisebestimmungen im letzten Jahr geändert haben, suche ich aktuelle Informationen.
Ich lebe und arbeite z.Zt. in Ekaterinburg. Für den Aufenthalt habe ich ein 90 Tage gültiges Geschäftsvisum. Folglich muss ich alle 3 Monate zwecks neuem Visum zurück nach Deutschland. Nun zu meiner Frage:

Ich möchte demnächst mit einem PKW nach E-burg fahren, d.h. Einreise per PKW.
Wenn ich Russland kurzzeitig verlasse, z.B. um mir ein neues Visum zu besorgen, soll das Fahrzeug in E-Burg verbleiben. D.h. Ausreise ohne PKW.
Wenn unser Projekt abgeschlossen ist (etwa nach 1,5 - 2 Jahren), entgültige Ausreise mit dem PKW.

Welche Regelungen gibt es bzw. wie muss ich vorgehen, wenn ich Russland kurzzeitig (ca. 10 - 14 Tage) ohne Fahrzeug verlasse.

Vielen Dank im Voraus
 Re: PKW zeitweilig in Russland lassen 16.01.2009 (00:21 Uhr) Joerg
Du kannst zu jeder Zeit auch ohne Auto ausreisen, natuerlich,
Du darfst Dich nur nicht mit 2 verschiedenen Visen in Russland aufhalten, um die 90 Tage Frist / halbes Jahr zu umgehen, Russen, die dies in Deutschland tun, kommen
zumindest in Bayern sofort in Abschiebehaft,
so brutal ist man in Russland zwar nicht, aber Du musst damit rechnen, dass
man nach einer Ausreise Dir die weitere Einreise versagt, da "Deine 90 Tage"
abgelaufen sind, und inzwischen haben die eine echte Uebersicht ueber Ein- und Ausreise Daten
eines jeden, Gruesse....Joerg



> Hallo Forum,
> zu meiner Frage gibt es schon ein paar Beiträge. Da sich
> jedoch die Einreisebestimmungen im letzten Jahr geändert
> haben, suche ich aktuelle Informationen.
> Ich lebe und arbeite z.Zt. in Ekaterinburg. Für den
> Aufenthalt habe ich ein 90 Tage gültiges Geschäftsvisum.
> Folglich muss ich alle 3 Monate zwecks neuem Visum zurück
> nach Deutschland. Nun zu meiner Frage:
>
> Ich möchte demnächst mit einem PKW nach E-burg fahren,
> d.h. Einreise per PKW.
> Wenn ich Russland kurzzeitig verlasse, z.B. um mir ein
> neues Visum zu besorgen, soll das Fahrzeug in E-Burg
> verbleiben. D.h. Ausreise ohne PKW.
> Wenn unser Projekt abgeschlossen ist (etwa nach 1,5 - 2
> Jahren), entgültige Ausreise mit dem PKW.
>
> Welche Regelungen gibt es bzw. wie muss ich vorgehen,
> wenn ich Russland kurzzeitig (ca. 10 - 14 Tage) ohne
> Fahrzeug verlasse.
>
> Vielen Dank im Voraus
 Re: PKW zeitweilig in Russland lassen 16.01.2009 (16:34 Uhr) fiffikus
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

> Du kannst zu jeder Zeit auch ohne Auto ausreisen,
> natuerlich,
> Du darfst Dich nur nicht mit 2 verschiedenen Visen in
> Russland aufhalten, um die 90 Tage Frist / halbes Jahr zu
> umgehen, Russen, die dies in Deutschland tun, kommen
> zumindest in Bayern sofort in Abschiebehaft,

Genau so gehen wir aber vor. Ich habe 2 Pässe! Wenn wir Russland mit Pass 1 verlassen haben, wird sofort das nächste Visum mit Pass 2 beantragt. Wir verfahren so seit ca. einem Jahr und es gab bisher keine Probleme.

Aber die Frage ist eigentlich eine Andere:

Werde ich bei der Ausreise ohne PKW dann nicht befragt, wo das Fahrzeug (mit dem ich ja eingereist bin) geblieben ist? Wie ich in anderen Beiträgen gelesen habe, werden sämtliche eingeführten Fahrzeuge bei den Zollbehörden registriert.
 Re: PKW zeitweilig in Russland lassen 22.03.2009 (10:40 Uhr) Le Zizi
Moin,

alle Fahrzeuge werden bei den russischen Zollbehörden registriert.
Du bekommst vom Zoll eine zeitlich begrenzte "Aufenthaltsgenehmigung" für dein Auto: wie lange? Maximal ein Jahr, aber NIE
länger als dein Visum!!!
Wenn Du Fragen hast: die zuständige Zollbehörde für PKW´s in EK ist in UralMasch.

Fazit: bei dir lohnt das nicht - nur Punk.

Bleibt jetzt noch die Frage, warum Du nicht eine Daueraufenthaltsgenehmigung für die RF beantragst?


> Moin,
>
> alle Fahrzeuge werden bei den russischen Zollbehörden
> registriert.
> Du bekommst vom Zoll eine zeitlich begrenzte
> "Aufenthaltsgenehmigung" für dein Auto: wie lange?
> Maximal ein Jahr, aber NIE
> länger als dein Visum!!!
> Wenn Du Fragen hast: die zuständige Zollbehörde für PKW´s
> in EK ist in UralMasch.
>
> Fazit: bei dir lohnt das nicht - nur Punk.
>
> Bleibt jetzt noch die Frage, warum Du nicht eine
> Daueraufenthaltsgenehmigung für die RF beantragst?
>
>
Legale Möglichkeit: Touri-Visum 30 Tage, ausreisen und nach 3 Tagen wieder auf 30 Tage einreisen. 90 Tage Aufenthalt ist sehr ungeschickt, dieses Visum orientiert sich an den Schengen-Bestimmungen: 90 Tage je Halbjahr. Mit Arbeitsvertrag hat Dein Arbeitgeber aber die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis + Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Und ... in Russland ist man kulanter als in Deutschland, wohlgemerkt auch ohne vzjatky.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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