| | Du kannst zu jeder Zeit auch ohne Auto ausreisen, natuerlich, Du darfst Dich nur nicht mit 2 verschiedenen Visen in Russland aufhalten, um die 90 Tage Frist / halbes Jahr zu umgehen, Russen, die dies in Deutschland tun, kommen zumindest in Bayern sofort in Abschiebehaft, so brutal ist man in Russland zwar nicht, aber Du musst damit rechnen, dass man nach einer Ausreise Dir die weitere Einreise versagt, da "Deine 90 Tage" abgelaufen sind, und inzwischen haben die eine echte Uebersicht ueber Ein- und Ausreise Daten eines jeden, Gruesse....Joerg
> Hallo Forum, > zu meiner Frage gibt es schon ein paar Beiträge. Da sich > jedoch die Einreisebestimmungen im letzten Jahr geändert > haben, suche ich aktuelle Informationen. > Ich lebe und arbeite z.Zt. in Ekaterinburg. Für den > Aufenthalt habe ich ein 90 Tage gültiges Geschäftsvisum. > Folglich muss ich alle 3 Monate zwecks neuem Visum zurück > nach Deutschland. Nun zu meiner Frage: > > Ich möchte demnächst mit einem PKW nach E-burg fahren, > d.h. Einreise per PKW. > Wenn ich Russland kurzzeitig verlasse, z.B. um mir ein > neues Visum zu besorgen, soll das Fahrzeug in E-Burg > verbleiben. D.h. Ausreise ohne PKW. > Wenn unser Projekt abgeschlossen ist (etwa nach 1,5 - 2 > Jahren), entgültige Ausreise mit dem PKW. > > Welche Regelungen gibt es bzw. wie muss ich vorgehen, > wenn ich Russland kurzzeitig (ca. 10 - 14 Tage) ohne > Fahrzeug verlasse. > > Vielen Dank im Voraus |