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 mit auto in russland 25.02.2007 (23:41 Uhr) ralf2004
wir wollen im märz mit auto nach russland fahren , und haben folgende fragen !
meine frau ist russische staatsbürgerin und ich bin deutscher . meine frau bleibt mit den kindern und unserem auto (deutsches kennzeichen) länger in russland als ich , das auto ist aber auf mich angemeldet ! meine frage ist was wird benötigt damit meine frau in russland unser auto fahren kann ohne das ich dabei bin ?
meine nächste frage betrifft unsere kinder ,denn sie haben nur die deutsche staatsbürgerschaft und fahren so wie ich mit touristenvisum ! kann man innerhalb von russland dieses viesum verlängern wenn die mutter russische staatsangehörige ist !!!
vielen dank schon im vorraus sagt ralf !!!!!!!!!!!!!!
 Re: mit auto in russland 26.02.2007 (06:07 Uhr) Sandra
Ihr muesst zum Notar und Deiner Frau eine Fahrbewilligung mit dem Auto
ausstellen! Achtung nach drei Monaten muss das Fahrzeug ausgefuehrt und
wieder eingefuehrt werden, wenn Ihr das Kennzeichen nicht aendert. Ein
Touristenvisum kann nur in besonderen Faellen verlaengert werden, zb.
Krankheit. Anders wuerde es aussehen, wenn Deine Frau Eure Tochter in
Russland in Ihren Pass eintraegt (falls die Tochter noch klein ist).
Bis zum 14 Altersjahr hat die Tochter dann offiziel Zeit, sich fuer
eine Staatsbuergerschaft zu entscheiden, entscheidet sie sich dann
allerdings fuer die Deutsche benoetigt Sie ein normales Visum. Den
Eintrag in den Pass kann Deine Frau am Ort ihrer Prapiska auf dem
Standesamt machen. Geburtsurkunde uebersetzt und mit Apostille vom
russischen Konsulat in Deutschland versehen reicht.

> wir wollen im märz mit auto nach russland fahren , und
> haben folgende fragen !
> meine frau ist russische staatsbürgerin und ich bin
> deutscher . meine frau bleibt mit den kindern und unserem
> auto (deutsches kennzeichen) länger in russland als ich ,
> das auto ist aber auf mich angemeldet ! meine frage ist
> was wird benötigt damit meine frau in russland unser auto
> fahren kann ohne das ich dabei bin ?
> meine nächste frage betrifft unsere kinder ,denn sie
> haben nur die deutsche staatsbürgerschaft und fahren so
> wie ich mit touristenvisum ! kann man innerhalb von
> russland dieses viesum verlängern wenn die mutter
> russische staatsangehörige ist !!!
> vielen dank schon im vorraus sagt ralf !!!!!!!!!!!!!!
 Re: mit auto in russland 26.02.2007 (23:20 Uhr) ralf2004
hallo !!!
ich danke erst einmal für die antwort ,hätte da aber noch eine frage was die eintragung unserer kinder (es sind zwei jungs von 21 und 7 monaten ) in den pass der mutter betrifft ! ich kann doch auf ein deutsches dokument (geburtsurkunde ) auch nur eine deutsche apostille bekommen !! darum verstehe ich nicht wie wir vom russischen konsulat eine apostille bekommen können ?
und noch eine frage zu der fahrbewilligung . müssen wir die von einem deutschen oder einem russischen notar beglaubigen lassen ?> Ihr muesst zum Notar und Deiner Frau eine Fahrbewilligung

> mit dem Auto
> ausstellen! Achtung nach drei Monaten muss das Fahrzeug
> ausgefuehrt und
> wieder eingefuehrt werden, wenn Ihr das Kennzeichen nicht
> aendert. Ein
> Touristenvisum kann nur in besonderen Faellen verlaengert
> werden, zb.
> Krankheit. Anders wuerde es aussehen, wenn Deine Frau
> Eure Tochter in
> Russland in Ihren Pass eintraegt (falls die Tochter noch
> klein ist).
> Bis zum 14 Altersjahr hat die Tochter dann offiziel Zeit,
> sich fuer
> eine Staatsbuergerschaft zu entscheiden, entscheidet sie
> sich dann
> allerdings fuer die Deutsche benoetigt Sie ein normales
> Visum. Den
> Eintrag in den Pass kann Deine Frau am Ort ihrer Prapiska
> auf dem
> Standesamt machen. Geburtsurkunde uebersetzt und mit
> Apostille vom
> russischen Konsulat in Deutschland versehen reicht.
> > wir wollen im märz mit auto nach russland fahren , und
> > haben folgende fragen !
> > meine frau ist russische staatsbürgerin und ich bin
> > deutscher . meine frau bleibt mit den kindern und unser
> em
> > auto (deutsches kennzeichen) länger in russland als ich
>  ,
> > das auto ist aber auf mich angemeldet ! meine frage ist
> > was wird benötigt damit meine frau in russland unser au
> to
> > fahren kann ohne das ich dabei bin ?
> > meine nächste frage betrifft unsere kinder ,denn sie
> > haben nur die deutsche staatsbürgerschaft und fahren so
> > wie ich mit touristenvisum ! kann man innerhalb von
> > russland dieses viesum verlängern wenn die mutter
> > russische staatsangehörige ist !!!
> > vielen dank schon im vorraus sagt ralf !!!!!!!!!!!!!!
 Re: mit auto in russland 27.02.2007 (01:00 Uhr) Eliane
Auf das deutsche Dokument muss eine deutsche Apostille. Anders geht es m.W. gar nicht.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/UrkundenverkehrAllgemeines.html

An und für sich sollte wohl die Vollmacht fürs Auto von einem russischen Notar sein. Allerdings kann ich mir mehr als gut vorstellen, dass dieser natürlich die Angaben der dt. Fahrzeugpapiere nicht als Basis annimmt, das gleiche kann auch mit deinem Pass sein.
Also müsste beides vorher noch von einem beeidigten Übersetzer ins Russische übersetzt und notariell beglaubigt werden.

Viele Grüße
Eliane
 Re: mit auto in russland 27.02.2007 (05:39 Uhr) Sandra
Du musst die Vollmacht wie Eliane richtig schreibt in Russland bei
einem Notar machen, dort werden auch die Fahrzeugpapiere uebersetzt
(kommt billiger als in Deutschland). Die Geburtsurkunde musst Du aber
in Deutschland uebersetzen und die Apostille bekommst Du dann auf die
RF Uebersetzung vom russischen Konsulat! Die Fahrzeugpapiere etc.
werden akzeptiert ohne Apostille aus Deutschland, kann man tatsaechlich
ohne Probleme hier machen. Muss man auch, weil ein GAI das Recht hat zu
behaupten er koenne sie nicht lesen.
ent> Auf das deutsche Dokument muss eine deutsche Apostille.

> Anders geht es m.W. gar nicht.
> http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsulari
> sches/Urkundenverkehr/UrkundenverkehrAllgemeines.html

> An und für sich sollte wohl die Vollmacht fürs Auto von
> einem russischen Notar sein. Allerdings kann ich mir mehr
> als gut vorstellen, dass dieser natürlich die Angaben der
> dt. Fahrzeugpapiere nicht als Basis annimmt, das gleiche
> kann auch mit deinem Pass sein.
> Also müsste beides vorher noch von einem beeidigten
> Übersetzer ins Russische übersetzt und notariell
> beglaubigt werden.

> Viele Grüße
> Eliane
 Re: mit auto in russland 27.02.2007 (09:11 Uhr) ralf2004
hallo und danke !!!!!!!!!!1
aber was heist RF übersetzung ?
muß ich die geburtsurkunde hier mit apostille versehen lassen , bei intertext übersetzen lassen und dann zum russischen konsulat ?
was ist ein GAI ?> Du musst die Vollmacht wie Eliane richtig schreibt in

> Russland bei
> einem Notar machen, dort werden auch die Fahrzeugpapiere
> uebersetzt
> (kommt billiger als in Deutschland). Die Geburtsurkunde
> musst Du aber
> in Deutschland uebersetzen und die Apostille bekommst Du
> dann auf die
> RF Uebersetzung vom russischen Konsulat! Die
> Fahrzeugpapiere etc.
> werden akzeptiert ohne Apostille aus Deutschland, kann
> man tatsaechlich
> ohne Probleme hier machen. Muss man auch, weil ein GAI
> das Recht hat zu
> behaupten er koenne sie nicht lesen.
> ent> Auf das deutsche Dokument muss eine deutsche Apostil
> le.
> > Anders geht es m.W. gar nicht.
> > http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsula
> ri
> > sches/Urkundenverkehr/UrkundenverkehrAllgemeines.html
> >
> > An und für sich sollte wohl die Vollmacht fürs Auto von
> > einem russischen Notar sein. Allerdings kann ich mir me
> hr
> > als gut vorstellen, dass dieser natürlich die Angaben d
> er
> > dt. Fahrzeugpapiere nicht als Basis annimmt, das gleich
> e
> > kann auch mit deinem Pass sein.
> > Also müsste beides vorher noch von einem beeidigten
> > Übersetzer ins Russische übersetzt und notariell
> > beglaubigt werden.
> >
> > Viele Grüße
> > Eliane
 Re: mit auto in russland 28.02.2007 (03:06 Uhr) Eliane
> hallo und danke !!!!!!!!!!1
> aber was heist RF übersetzung ?

RF=Russische Föderation.
Soll also im Klartext heißen: Geburtsurkunde übersetzen lassen (notariell beglaubigt) und dann die Übersetzung apostillieren lassen, das dann auf dem russischen Konsulat.
(Habe das zwar so noch nie gehört, aber wer weiß.)

> was ist ein GAI ?
GAI=Gosudarstvennaja Avto... Inspekzia.
Frühere Bezeichnung, heute nur noch umgangssprachlich für Verkehrspolizei.
Offizielle Abkürzung heute: GIBDD

Liebe Grüße
Eliane

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