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| | | Hallo, ein Bekannter von mir hat heute eine Einladung bei der Ausländerbehörde erworben, die von der die ich letztes Jahr bekommen habe etwas abweicht. Und zwar waren die Dokumente über sein Einkommen wohl nicht vollständig genug, weswegen die Beamte vorgeschlagen hat eine "einfache Einladung" zu machen. Dabei steht statt dem genauen Zeitraum auf der ersten Seite "ab Einreise 90 Tage" und auf der Rückseite ist der Teil "Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verpflichtungserklärenden wurde nachgewiesen" durchgestrichen. Ansonsten hat aber alles seine Richtigkeit. Glaubt ihr, daß man mit dieser Einladung problemlos an ein Visum kommt? Wenn ihr schnell antworten könntet wäre das klasse, da die Einladung morgen oder Montag abgeschickt werden müsste. Vielen Dank! Jan | | | | | | Wenn Dein Bekannter unsicher ist, soll er am Montag die Ausländerbehörde anrufen, um alles genau zu klären, bzw. fragen, ob der Antragsteller zusätzliche Papiere bei der Botschaft vorzulegen braucht.
Und das mit dem "ab Einreise 90 Tage" ist kein Problem. Der Antragsteller füllt doch ein Formular (Antrag) aus, wo er selber das Datum der Ein- und Ausreise einträgt.
| | | | | | | | > Wenn Dein Bekannter unsicher ist, soll er am Montag die > Ausländerbehörde anrufen, um alles genau zu klären, bzw. > fragen, ob der Antragsteller zusätzliche Papiere bei der > Botschaft vorzulegen braucht. > > Und das mit dem "ab Einreise 90 Tage" ist kein Problem. > Der Antragsteller füllt doch ein Formular (Antrag) aus, > wo er selber das Datum der Ein- und Ausreise einträgt. > Danke für die schnelle Antwort! :) Jan
| | | | | | | | | | Soweit mir bekannt ist, muss der Eingeladene, wenn keine ausreichende Finanzierung durch den Einlader vorliegt, etwa 1000$ bei der Visumstelle vorlegen. Geht auch in Reiseschecks. Kann man aber bei der Rückfahrt wieder einlösen. Ich weiß jetzt aber nicht genau wieviel es waren. > > Wenn Dein Bekannter unsicher ist, soll er am Montag die > > Ausländerbehörde anrufen, um alles genau zu klären, bzw. > > fragen, ob der Antragsteller zusätzliche Papiere bei der > > Botschaft vorzulegen braucht. > > > > Und das mit dem "ab Einreise 90 Tage" ist kein Problem. > > Der Antragsteller füllt doch ein Formular (Antrag) aus, > > wo er selber das Datum der Ein- und Ausreise einträgt. > > > > Danke für die schnelle Antwort! :) > Jan | |
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