plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

38 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
  Suche:

Hallo Liste,

Meine Frau und ich senden regelmässig Geld zu meinen Schwiegereltern
nach Russland. Nun möchten wir dies auch gerne, wenn möglich, von der Steuer
absetzen. Ich habe heute mit meinem Finanzamt (Rheinland Pfalz) geredet.
Grundsätzlich geht dies, so die Aussage des Amtes.
Jedoch haben Sie verschärfte Bedingungen gerade für solche Fälle.

Das Finanzamt benötigt folgendes.

-Anzahl Personen
-vorhandenes Vermögen (Wohnung) usw.
-Einkünfte (Verdienst, Pension usw.)

Das ganze muss dann beglaubigt ins deutsche übersetzt werden.


Nun die Frage.
Weis jemand bei welcher Behörde man in Russland gehen muss um so etwas zu erhalten. Meine Frau und Ihre Familie rätzeln schon herum.

Also hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt, zu welcher Behörde muss man
in Russland.

Für jede Hilfe dankbar

Svetlana und Stefan
> Hallo Liste,
>
> Meine Frau und ich senden regelmässig Geld zu meinen
> Schwiegereltern
> nach Russland. Nun möchten wir dies auch gerne, wenn
> möglich, von der Steuer
> absetzen. Ich habe heute mit meinem Finanzamt (Rheinland
> Pfalz) geredet.
> Grundsätzlich geht dies, so die Aussage des Amtes.
> Jedoch haben Sie verschärfte Bedingungen gerade für
> solche Fälle.
>
> Das Finanzamt benötigt folgendes.
>
> -Anzahl Personen
> -vorhandenes Vermögen (Wohnung) usw.

also ich denke mal, barvermögen auf banken werden sie nicht haben. aber die wohnung könnte vermögen sein, weil die ja mal fast alle privatisiert wurden.
also für anzahl der personen in der wohnung sollen deine schwiegereltern dahingehen, wo sie auch ihre hauskosten bezahlen müssen. (also jetzt nicht bei der bank, sondern zu dem büro, welches dieses festsetzt) da gibts dann auch grösse und den momentanen wert der wohnung. (Domoupravlenie)


> -Einkünfte (Verdienst, Pension usw.)

da müssen sie zum arbeitgeber gehen.

>
> Das ganze muss dann beglaubigt ins deutsche übersetzt
> werden.
>
>
> Nun die Frage.
> Weis jemand bei welcher Behörde man in Russland gehen
> muss um so etwas zu erhalten. Meine Frau und Ihre Familie
> rätzeln schon herum.
>
> Also hat da jemand schon Erfahrungen gesammelt, zu
> welcher Behörde muss man
> in Russland.
>
> Für jede Hilfe dankbar
>
> Svetlana und Stefan


übersetzungen müsst ihr dann extra machen lassen bei einem übersetzer der je nachdem wie es das finanzamt braucht beglaubigt oder nicht. das dürfte dann auch der teuerste teil der aktion sein.

gruss gunnar
Also die Wohnung braucht ihr ja nicht als Eigentum zu deklarieren, dafuer sind die Preise hier zum Teil auch schon zu hoch. Die sollen einen Freund nehmen der ihnen bescheinigt dass er deren Vermieter ist!
Das Finanzamt in Deutschland ist sicherlich ueberfordert wenn dort steht Rente USD 60 Gehalt USD 120 und Wohneigentum USD 60 000.
Eventuel muesst Ihr das ganze noch beim deutschen Konsulat ueberbeglaubigen lassen. Dh. das Konsulat bestaettigt, dass der russische Notariatsstempel existiert und echt ist !
> Eventuel muesst Ihr das ganze noch beim deutschen
> Konsulat ueberbeglaubigen lassen. Dh. das Konsulat
> bestaettigt, dass der russische Notariatsstempel
> existiert und echt ist !

Das ganze nennt sich dann Apostille.

Viele Grüße

Eliane

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum Russland-Reiseforum | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage

Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum



Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.