| | | | > Das kind ist im Pass der Mutter eingetragen und sie hat > nach der Scheidung die Russische Staatsbürgerschaft, der > Vater ist Ukrainer. Also, in diesem Falle liegt russisches recht vor, da das Kind damit die russische Staatsbuergerschaft hat !!!!Am besten die Mutter konsultiert mal in Russland einen Rechtsanwalt mit dieser Frage.Die andere Variante ist eben in Deutschland nachzuweisen, dass der Vater des Kindes auf alle Beoerdenschreiben nicht reagiert und somit also desinteressiert ist!!!!!Solange das Kind im pass der Mutter ist, ist zumindest die Ein-und Ausreise kein Problem, ic vermute mal, dass das Kind adoptiert werden soll, vom zukuenftigen Mann der Mutter, hier koennte vielleicht kostenlos noch eine Hilfsstelle Zb. der Caritas in Deutschland oder des Erziehungsamtes in Deutschland auskunft geben. Diese Auskuenfte waehren kostenlos!!!!!!!!Viel Glueck |