| Hallo,
meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in einem staatseigenen Haus in Rostov am Don welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die Mutter, der Bruder und meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatliche Wohnung erhalten. Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die betreffende Wohnung kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es noch ca. 2 Jahre bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine Verlobte, bevor sie das Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiedeln verliert sie dann diesen Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine Rolle mehr ob sie nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst eingeschult wird, möchten wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte sie aber auf keinen Fall verlieren da dies die Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der Wohnung gewährleisten soll. Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten und trotzdem zu heiraten??? Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit deutscher Staatsangehörigkeit in Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Wie ist die Rechtslage???
Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte dieses Wohnrecht nicht zu verlieren Gerne rufe ich auch zurück.
Gruss
Josef
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