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 Wohnrecht in Russland 13.04.2007 (08:26 Uhr) Josef
Hallo,

meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in einem staatseigenen Haus in Rostov am Don
welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die Mutter, der Bruder und
meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatliche Wohnung erhalten.
Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die betreffende Wohnung
kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es noch ca. 2 Jahre
bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine Verlobte, bevor sie das
Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiedeln verliert sie dann diesen
Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine Rolle mehr ob sie
nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst eingeschult wird, möchten
wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte sie aber auf keinen Fall verlieren da dies die Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der Wohnung gewährleisten soll.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten und trotzdem zu heiraten???
Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit deutscher Staatsangehörigkeit in
Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
Wie ist die Rechtslage???

Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte dieses Wohnrecht nicht zu verlieren
Gerne rufe ich auch zurück.

Gruss

Josef

Tel 07564/4586
Fax 07564/50096
Mail josef.brasser@t-online.de

 Re: Wohnrecht in Russland 05.05.2007 (11:32 Uhr) Henning Weber
 Re: Wohnrecht in Russland 08.05.2007 (04:26 Uhr) Sandra
 Re: Wohnrecht in Russland 12.06.2007 (09:12 Uhr) Josef
 Re: Wohnrecht in Russland 14.06.2007 (05:28 Uhr) Sandra
 Re: Wohnrecht in Russland 12.06.2007 (09:25 Uhr) Josef
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