| | | | Das mit Schwester kann Sinn machen, aber da sollten Dich .de-Mitglieder beraten. In .de ist das wird das nämlich anders gehandhabt als in .at.
Es sind nicht die russ. Behörden, es ist das dt. Konsulat und das ist eine dt. Behörde.
Griechenland- oder Spanienurlaub waren aber Touristenvisa! Die bekommt man quasi im Paket mit Flug und Hotel. Das macht dann auch das Reisebüro. Du willst aber ein Besuchervisum für Deine Freundin!
Die bereits vorhandenen Schengen-Visa, was übrigens nichts mit der EU zu tun hat, sind eine gute Grundlage. Unbedingt kopieren und dem Antrag beilegen! Auf das wird zuerst geschaut.
Schau Dir mal die notwendigen Unterlagen an. Nehme an, daß die dt. Botschaft in Moskau eine Homepage odgl. hat. Sonst schau Dir die österr. Botschaft in Moskau an. Die erklären das genau und es ist im Prinzip nicht anders, nur die Erlangung der Verpflichtungserkärung ist anders. -> www.bmeia.gv.at -> österr. Vertretungen in Rußland.
lg Paiper
|