|
 |
 |
Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
 |
 |
 | |  | Hallo,
meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in einem staatseigenen Haus in Rostov am Don welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die Mutter, der Bruder und meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatliche Wohnung erhalten. Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die betreffende Wohnung kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es noch ca. 2 Jahre bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine Verlobte, bevor sie das Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiedeln verliert sie dann diesen Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine Rolle mehr ob sie nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst eingeschult wird, möchten wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte sie aber auf keinen Fall verlieren da dies die Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der Wohnung gewährleisten soll. Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten und trotzdem zu heiraten??? Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit deutscher Staatsangehörigkeit in Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Wie ist die Rechtslage???
Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte dieses Wohnrecht nicht zu verlieren Gerne rufe ich auch zurück.
Gruss
Josef
Tel 07564/4586 Fax 07564/50096 Mail josef.brasser@t-online.de
|  |  | |  |  | > Hallo, > > meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in einem > staatseigenen Haus in Rostov am Don > welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die > Mutter, der Bruder und > meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatliche > Wohnung erhalten. > Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die > betreffende Wohnung > kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es > noch ca. 2 Jahre > bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine > Verlobte, bevor sie das > Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiedeln > verliert sie dann diesen > Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine > Rolle mehr ob sie > nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst > eingeschult wird, möchten > wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte sie > aber auf keinen Fall verlieren da dies die > Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der > Wohnung gewährleisten soll. > Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten und > trotzdem zu heiraten??? > Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit > deutscher Staatsangehörigkeit in > Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. > Wie ist die Rechtslage??? > > Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte > dieses Wohnrecht nicht zu verlieren > Gerne rufe ich auch zurück. > > Gruss > > Josef > > Tel 07564/4586 > Fax 07564/50096 > Mail josef.brasser@t-online.de > Hallo, wenn man ein Wohnrecht hat dann nimmt einem das keiner mehr auch wenn man auswandert. Die Frau muss nur weiter in der Wohnung gemeldet sein und einen russischen Pass haben. 2. Möglichkeit: Man könnte die alte Wohnung noch privatisieren. Dann ist man Eigentümer der Wohnung. In diesem Fall zu einem Drittel. Diese kann dann gegen eine andere Wohnung getauscht werden. Ob die Stadt dann dieses macht müsste vor Ort geklärt werden. Dieses würde ich empfehlen, da ja auch der Bruder dort wohnt und wenn der seine künftige Frau mitbringt gibt es Streit um die Wohnung
Gruss Henning
|  |  |  | |  |  |  | Sie darf sich einfach nicht abmelden (auf Russisch Prapiska). Sobald Sie sich abmeldet hat die Familie weniger m2 zur Verfuegung (min. pro Person 10 m2 Gemeindeabhaengig). Bleibt Sie angemeldet spielt es keine Rolle wo Sie zum Zeitpunkt der Umsiedlung ist. Es reicht schon wenn Sie in Deutschland heiratet und diese Heirat aber nicht im oertlichen Einwohnermeldeamt meldet (SAX). Allerdings auch ich wuerde zu einer Privatisierung raten. Damit ist garantiert dass es eine Wohnung nach der Umsiedlung gibt. Wobei nicht garantiert ist (in keinem der Faelle) wo sich diese Wohnung befinden wird. Die Gemeinde kann auch Wohnungen am Stadtrand anbieten. Ebenso kann Sie eine groessere Wohnung anbieten und die Differenz muss mit einer Hypothek bezahlt werden. Zwei Wohnungen wird es nur dann geben, wenn es keine entsprechend grosse neue Wohnung gibt oder wenn dafuer eben eine Hypothek verkauft werden kann. Die Frist fuer Privatsierungen laufen aus, dH. nach 2008 kann man die Wohnungen nicht mehr privatiesieren und damit wuerden Sie dann den Rest ihres Lebens in einer "Mietwohnung" leben. Ich wuerde mir dies wirklich ueberlegen und zwar schnellstens. Wohnungen von Gemeinden heissen "Sozialmiete" Gesetze in Russland werden gerne geaendert und niemand gibt Euch eine Garantie dass nicht in einigen Jahren ploetzlich ein Mietrecht aehnlich den Europaeischen kommt und dann sind diese Sozialmieten auch nicht mehr vererbbar! Ansonsten, einfach nicht abmelden und die Prapiska behalten (wuerde ich sowieso immer empfehlen) einziger Nachteil, wenn die Freundin einen neuen Reisepass benoetigt muss Sie ihn am Ort ihrer Prapiska machen.
|  |  |  |  | |  |  |  |  | > Hallo Sandra, danke für deinen Beitrag, was ist wenn wir nun in Russland heiraten. Kann meine Verlobte schon allein deshalb dann ihr zukünftige Wohnrecht verlieren? Gruss Josef
> Sie darf sich einfach nicht abmelden (auf Russisch > Prapiska). > Sobald Sie sich abmeldet hat die Familie weniger m2 zur > Verfuegung > (min. pro Person 10 m2 Gemeindeabhaengig). Bleibt Sie > angemeldet spielt > es keine Rolle wo Sie zum Zeitpunkt der Umsiedlung ist. > Es reicht schon > wenn Sie in Deutschland heiratet und diese Heirat aber > nicht im > oertlichen Einwohnermeldeamt meldet (SAX). Allerdings > auch ich wuerde > zu einer Privatisierung raten. Damit ist garantiert dass > es eine > Wohnung nach der Umsiedlung gibt. Wobei nicht garantiert > ist (in keinem > der Faelle) wo sich diese Wohnung befinden wird. Die > Gemeinde kann auch > Wohnungen am Stadtrand anbieten. Ebenso kann Sie eine > groessere Wohnung > anbieten und die Differenz muss mit einer Hypothek > bezahlt werden. Zwei > Wohnungen wird es nur dann geben, wenn es keine > entsprechend grosse > neue Wohnung gibt oder wenn dafuer eben eine Hypothek > verkauft werden > kann. Die Frist fuer Privatsierungen laufen aus, dH. nach > 2008 kann man > die Wohnungen nicht mehr privatiesieren und damit wuerden > Sie dann den > Rest ihres Lebens in einer "Mietwohnung" leben. Ich > wuerde mir dies > wirklich ueberlegen und zwar schnellstens. Wohnungen von > Gemeinden > heissen "Sozialmiete" Gesetze in Russland werden gerne > geaendert und > niemand gibt Euch eine Garantie dass nicht in einigen > Jahren ploetzlich > ein Mietrecht aehnlich den Europaeischen kommt und dann > sind diese > Sozialmieten auch nicht mehr vererbbar! Ansonsten, > einfach nicht > abmelden und die Prapiska behalten (wuerde ich sowieso > immer empfehlen) > einziger Nachteil, wenn die Freundin einen neuen > Reisepass benoetigt > muss Sie ihn am Ort ihrer Prapiska machen. |  |  |  |  |  | |  |  |  |  |  | > was ist wenn wir nun in Russland heiraten. > Kann meine Verlobte schon allein deshalb > dann ihr zukünftige Wohnrecht verlieren? Die Prapiska geben Ihr die anderen Leute die in der Wohnung wohnen! Anschliessend darf Sie sich einfach nur nicht abmelden! So einfach ist es im Grunde genommen, mit Heiraten oder nicht hat das nichts zu tun.
|  |  |  | |  |  |  | Hallo Henning, danke für deinen Beitrag, meine Verlobte hat aber das Wohnrecht noch nicht! Was ist wenn wir vorher heiraten? Ob in Russland oder in Deutschland? Gruss Josef
Hallo,
> > > > meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in ein > em > > staatseigenen Haus in Rostov am Don > > welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die > > Mutter, der Bruder und > > meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatlich > e > > Wohnung erhalten. > > Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die > > betreffende Wohnung > > kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es > > noch ca. 2 Jahre > > bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine > > Verlobte, bevor sie das > > Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiede > ln > > verliert sie dann diesen > > Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine > > Rolle mehr ob sie > > nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst > > eingeschult wird, möchten > > wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte si > e > > aber auf keinen Fall verlieren da dies die > > Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der > > Wohnung gewährleisten soll. > > Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten u > nd > > trotzdem zu heiraten??? > > Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit > > deutscher Staatsangehörigkeit in > > Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. > > Wie ist die Rechtslage??? > > > > Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte > > dieses Wohnrecht nicht zu verlieren > > Gerne rufe ich auch zurück. > > > > Gruss > > > > Josef > > > > Tel 07564/4586 > > Fax 07564/50096 > > Mail josef.brasser@t-online.de > > > > Hallo, wenn man ein Wohnrecht hat dann nimmt einem das ke > iner mehr auch wenn man auswandert. Die Frau muss nur wei > ter in der Wohnung gemeldet sein und einen russischen Pas > s haben. > 2. Möglichkeit: > Man könnte die alte Wohnung noch privatisieren. Dann ist > man Eigentümer der Wohnung. In diesem Fall zu einem Dritt > el. Diese kann dann gegen eine andere Wohnung getauscht w > erden. Ob die Stadt dann dieses macht müsste vor Ort gekl > ärt werden. > Dieses würde ich empfehlen, da ja auch der Bruder dort wo > hnt und wenn der seine künftige Frau mitbringt gibt es St > reit um die Wohnung > > Gruss Henning |  |
Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute". Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum Russland-Reiseforum | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage
|
 |
|