Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
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 | |  | Letztes Jahr hab ich mir in SPb ueber ein russisches Reisebuero ein Geschaeftsvisum besorgt, Gueltigkeit 1 Jahr. Dort sagte mir die Angestellte, ich duerfte als Auslaender keine Immobilien kaufen (was mir einleuchtet), aber auch kein Auto (was mir damals jedoch auch einleuchtete). Stimmt das denn? kommt wahrscheinlich auf das Visum bzw. meinen Status an, oder? Gibts denn sonst noch Einschraenkungen (ich rede natuerlich nicht von Plutonium oder so was in der Art...)?
Schoene Gruesse Adrian |  |  | |  |  | Hallo Adrian,
Es gibt einen Gleichheitsgrundsatz in der russischen Verfassung. Dieser darf nur aufgrund eines föderalen Gesetzes eingeschränkt werden. Man kann in Rußland fast alles kaufen, was legal handelbar ist (nur die Ausfuhr ist für bestimmte Güter, z.B. Kunstgegenstände, Antiquitäten, Edelmetalle beschränkt oder unterliegt bestimmten Regeln). Auf jeden Fall kann man Wohnungen und Häuser kaufen (dafür gibt es lebende Beispiele). Landerwerb ist jedoch eingeschränkt. Ebenso gab/gibt es Sonderregelungen für die Zulassung von Kfz. Um diese brauchte ich mich glücklicherweise nie zu kümmern, da man Autos auch mit Vollmacht des u.U. formellen (russischen) Eigentümers benutzen kann. Nicht ins Bockshorn jagen lassen, bei wichtigen Angelegenheiten die Gesetze studieren oder einen Juristen konsultieren.
Viel Glück! gerhard |  |  |  | |  |  |  | Hallo Adrian,
was Immobilien angeht, habe ich die gleichen Infos wie Gerhard. Und ein Auto kann man als Ausländer sehr wohl kaufen und besitzen. Kollegen von mir haben Autos auf ihre Namen eingeführt und in Russland auf sich registriert. Ich habe bisher mein Auto auch mit Vollmacht des russischen Eigentümers gefahren, da ich aber TÜV brauchte und der Meldeort ein paar 1000km weg ist, läuft mein Auto jetzt auf meinen Namen - befristet. Laut Fahrzeugbrief gehört das Auto in diesem Fall weiterhin meiner Freundin, auf dem Fahrzeugschein steht mein Name.
Es gibt also reichlich Varianten... Viele Grüße Eliane |  |  |  |  | |  |  |  |  | Seit 2004 duerfen Auslaender Land kaufen wenn es fuer die Bebauung mit Haeusern vorgesehen ist. Ausgeschlossen ist nur der Kauf von Farmland. Farmland muss gepachtet werden, wobei die Pachtzeit bis zu 49 Jahre dauern darf. Wohnungen und alles andere darf man kaufen. Selbstverstaendlich darf man auch Autos kaufen als Auslaender. Defakto, koennen Sie alles kaufen was legal ist, allerdings kann von den Gemeinden oder Regionen ein hoeherer Steuersatz beim Kauf von Imobilien durch Auslaender veranschlagt werden, dies ist Sache der Regionen und wird unterschiedlich gehandhabt. |  |
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