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| | | Hallo,
meine russische Freundin in Moskau lebend, hat sich von mir getrennt. Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte trotz unserer Trennung nach Deutschland reisen! Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie haften muss. Kann ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?
Ich bitte um Rat ... mfG
Franz | | | | | | > Hallo, > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > hat sich von mir getrennt. > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > habe. > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > trotz > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > haften muss. Kann > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > Ich bitte um Rat ... > mfG > > Franz Hallo Franz, es scheint so als hättest du ganz schlechte Karten. Für wie lange hast du denn die VE unterschrieben? Lese dich mal hier durch. http://www.konsulate.de/forum/showthread.php?tid=2054
Gruss Thomas
| | | | | | | | Das ist zwar tragisch, was Dir passiert ist, aber IMO ist das genau eines der Risken, die man beim Abgeben einer Verpflichtungserklärung eingeht.
lg Paiper | | | | | | | | | | > Danke, wird nicht so schlimm sein...hoffentlich...sie hat kein finanzielles Interesse in Deutschland zu bleiben. Das Visum gilt auch nur für 90 tage!
Aber flaues Gefühl im Magen wegen der VE hab ich schon!
Gruß Franz
Das ist zwar tragisch, was Dir passiert ist, aber IMO ist
> das genau eines der Risken, die man beim Abgeben einer > Verpflichtungserklärung eingeht. > > lg Paiper | | | | | | > Hallo, > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > hat sich von mir getrennt. > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > habe. > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > trotz > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > haften muss. Kann > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > Ich bitte um Rat ... > mfG > > Franz ja mein 'Guter'-sel a vi ! Du solltest die Sache von der positiven Seite sehen.Im 'Ernstfall' bist Du nur für den s.g.Rücktransport deiner Liebsten verantwortlich.Wenn das ohne grossen Polizeieinsatz abgeht kannst du mit der Kleinigkeit von etwa 1000 € rechnen. Jetzt rechne mal dagegen, was sie dir alles geboten hat während eurer treffen in RU. Sei also kein Kleinigkeitskrämer,billiger geht's wirklich nicht...
| | | | | | Hallo Franz, natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach Deutschland kann es auch Wirkung haben. Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber erst an der Grenze nach Deutschland Gruesse Joerg
> Hallo, > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > hat sich von mir getrennt. > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > habe. > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > trotz > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > haften muss. Kann > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > Ich bitte um Rat ... > mfG > > Franz | | | | | | | | > Hallo Franz, > natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung > zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach > Deutschland kann es auch Wirkung haben. > Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner > Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim > Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem > Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten > Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber > erst an der Grenze nach Deutschland > Gruesse > Joerg > > > > Hallo, > > > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > > hat sich von mir getrennt. > > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > > habe. > > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > > trotz > > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > > haften muss. Kann > > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > > > Ich bitte um Rat ... > > mfG > > > > Franz wenn das wirklich funktioniert, wäre das phenominal.Dann könnte man diesen Weibern endlich mal so richtig eine auswischen,die es nur darauf anlegen ,ihre gutgläubigen und unerfahrenen deutschen 'Sponsoren' reinzulegen.
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