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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
  Suche:

 Verpflichtungserklärung zurücknehmen 28.07.2007 (18:25 Uhr) Franz
Hallo,

meine russische Freundin in Moskau lebend,
hat sich von mir getrennt.
Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen
wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe.
Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte trotz
unserer Trennung nach Deutschland reisen!
Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie haften muss. Kann
ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?

Ich bitte um Rat ...
mfG

Franz
> Hallo,

> meine russische Freundin in Moskau lebend,
> hat sich von mir getrennt.
> Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen
> wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben
> habe.
> Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte
> trotz
> unserer Trennung nach Deutschland reisen!
> Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie
> haften muss. Kann
> ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?

> Ich bitte um Rat ...
> mfG

> Franz

Hallo Franz,
es scheint so als hättest du ganz schlechte Karten. Für wie lange hast du denn die VE unterschrieben? Lese dich mal hier durch.
http://www.konsulate.de/forum/showthread.php?tid=2054

Gruss Thomas
 Re: Verpflichtungserklärung zurücknehmen 29.07.2007 (12:11 Uhr) Paiper
Das ist zwar tragisch, was Dir passiert ist, aber IMO ist das genau eines der Risken, die man beim Abgeben einer Verpflichtungserklärung eingeht.

lg Paiper
 Re: Verpflichtungserklärung zurücknehmen 29.07.2007 (21:34 Uhr) franz
> Danke, wird nicht so schlimm sein...hoffentlich...sie hat
kein finanzielles Interesse in Deutschland zu bleiben.
Das Visum gilt auch nur für 90 tage!

Aber flaues Gefühl im Magen wegen der VE hab ich schon!

Gruß
Franz






Das ist zwar tragisch, was Dir passiert ist, aber IMO ist

> das genau eines der Risken, die man beim Abgeben einer
> Verpflichtungserklärung eingeht.
>
> lg Paiper
 Re: Verpflichtungserklärung zurücknehmen 07.08.2007 (15:09 Uhr) Igor2
> Hallo,
>
> meine russische Freundin in Moskau lebend,
> hat sich von mir getrennt.
> Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen
> wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben
> habe.
> Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte
> trotz
> unserer Trennung nach Deutschland reisen!
> Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie
> haften muss. Kann
> ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?
>
> Ich bitte um Rat ...
> mfG
>
> Franz

ja mein 'Guter'-sel a vi ! Du solltest die Sache von der positiven Seite sehen.Im 'Ernstfall' bist Du nur für den s.g.Rücktransport deiner Liebsten verantwortlich.Wenn das ohne grossen Polizeieinsatz abgeht kannst du mit der Kleinigkeit von etwa 1000 € rechnen. Jetzt rechne mal dagegen, was sie dir alles geboten hat während eurer treffen in RU. Sei also kein Kleinigkeitskrämer,billiger geht's wirklich nicht...
 Re: Verpflichtungserklärung zurücknehmen 07.08.2007 (21:04 Uhr) Joerg
Hallo Franz,
natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach Deutschland kann es auch Wirkung haben.
Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber erst an der Grenze nach Deutschland
Gruesse
Joerg


> Hallo,
>
> meine russische Freundin in Moskau lebend,
> hat sich von mir getrennt.
> Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen
> wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben
> habe.
> Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte
> trotz
> unserer Trennung nach Deutschland reisen!
> Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie
> haften muss. Kann
> ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?
>
> Ich bitte um Rat ...
> mfG
>
> Franz
 Re: Verpflichtungserklärung zurücknehmen 08.08.2007 (10:55 Uhr) Igor2
> Hallo Franz,
> natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung
> zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach
> Deutschland kann es auch Wirkung haben.
> Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner
> Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim
> Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem
> Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten
> Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber
> erst an der Grenze nach Deutschland
> Gruesse
> Joerg
>
>
> > Hallo,
> >
> > meine russische Freundin in Moskau lebend,
> > hat sich von mir getrennt.
> > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen
> > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben
> > habe.
> > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte
> > trotz
> > unserer Trennung nach Deutschland reisen!
> > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie
> > haften muss. Kann
> > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen?
> >
> > Ich bitte um Rat ...
> > mfG
> >
> > Franz

wenn das wirklich funktioniert, wäre das phenominal.Dann könnte man diesen Weibern endlich mal so richtig eine auswischen,die es nur darauf anlegen ,ihre gutgläubigen und unerfahrenen deutschen 'Sponsoren' reinzulegen.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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