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 Sorgerechtsentscheidung Ausnahme 25.02.2003 (17:41 Uhr) friedlo
Seit 1995 Geschiedene Russische Frau mit einem 9 Jahre altem
Kind möchte inDeutschland Heiraten. Von dem in der Ukraine
lebendem leiblichen Vater ist nach mehrmaligen Anschreiben
der Russischen Behörden keine Antwort zum Sorgerecht
gekommen. Gibt es eine Ausnahmeregel zum Alleinigen Sorgerecht der Mutter bzw. andere Möglichkeit.
 Re: Sorgerechtsentscheidung Ausnahme 26.02.2003 (05:58 Uhr) Sandra
> der Russischen Behörden keine Antwort zum Sorgerecht
> gekommen. Gibt es eine Ausnahmeregel zum Alleinigen
> Sorgerecht der Mutter bzw. andere Möglichkeit.
Die erste Frage waehre hier, welche Staatsbuergerschaft hat das Kind!!!!!!!!!!Ukrainische oder Russische, die Eltern haben russische oder ukrainische Staatsbuergerschaft???Diese Fragen entscheiden anschliessend ueber die Frage nach dem hier gueltigen Recht!!!!!!!!Da der Vater offensichtlich nachweislich nicht auf die Schreiben der Behhoerden reagiert, muesste mal ein deutscher Anwalt eingeschaltet werden, der desinteresse des Vaters an der Frage von Sorgerecht in Deutschland geltend machen koennte!!!!!!!Ansonsten koennt Ihr einfach zum Vater fahren, den auf das Notariat schleppen und ihn dort eine Verzichtserklaerung unterschreiben lassen!!Hoechstwahrscheinlich die schnellste und effektivste Variante!!
Das kind ist im Pass der Mutter eingetragen und sie hat nach der Scheidung die Russische Staatsbürgerschaft, der Vater ist Ukrainer.
 Re: Sorgerechtsentscheidung Ausnahme 27.02.2003 (06:11 Uhr) Sandra
> Das kind ist im Pass der Mutter eingetragen und sie hat
> nach der Scheidung die Russische Staatsbürgerschaft, der
> Vater ist Ukrainer.
Also, in diesem Falle liegt russisches recht vor, da das Kind damit die russische Staatsbuergerschaft hat !!!!Am besten die Mutter konsultiert mal in Russland einen Rechtsanwalt mit dieser Frage.Die andere Variante ist eben in Deutschland nachzuweisen, dass der Vater des Kindes auf alle Beoerdenschreiben nicht reagiert und somit also desinteressiert ist!!!!!Solange das Kind im pass der Mutter ist, ist zumindest die Ein-und Ausreise kein Problem, ic vermute mal, dass das Kind adoptiert werden soll, vom zukuenftigen Mann der Mutter, hier koennte vielleicht kostenlos noch eine Hilfsstelle Zb. der Caritas in Deutschland oder des Erziehungsamtes in Deutschland auskunft geben. Diese Auskuenfte waehren kostenlos!!!!!!!!Viel Glueck
 Re: Sorgerechtsentscheidung Ausnahme 27.02.2003 (16:26 Uhr) rainer
bei einem ähnlich gelagerten Fall ist mir bekannt, das die Mutter etwa 100 $ bezahlt hat um die nötigen Papiere legalisieren zu lassen. Wenn nichts hilft ist das eine Möglichkeit in der Ukraine.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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