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 Scheidung und Aufenthaltsrecht 20.02.2009 (13:28 Uhr) herlit
Ich bin als Deutscher in Moskau mit einer Russin verheiratet und habe ein Aufenthaltsrecht (âèä íà æèòåëüñòâî) bis 2012. Meine Frau möchte jetzt die Scheidung. Dadurch ergeben sich zwei Fragen:
1.Wird die Ehe auch dann geschieden, wenn ich nicht zustimme? 2. Habe ich, im Falle einer Scheidung, das Aufenthaltsrecht verloren?  
 Re: Scheidung und Aufenthaltsrecht 20.02.2009 (17:50 Uhr) herlit
> Ich bin als Deutscher in Moskau mit einer Russin
> verheiratet und habe ein Aufenthaltsrecht (âèä íà
> æèòåëüñòâî) bis 2012. Meine Frau möchte jetzt die
> Scheidung. Dadurch ergeben sich zwei Fragen:
> 1.Wird die Ehe auch dann geschieden, wenn ich nicht
> zustimme? 2. Habe ich, im Falle einer Scheidung, das
> Aufenthaltsrecht verloren?  
 Re: Scheidung und Aufenthaltsrecht 20.03.2009 (21:26 Uhr) axelderpolizist
> Ich bin als Deutscher in Moskau mit einer Russin
> verheiratet und habe ein Aufenthaltsrecht (âèä íà
> æèòåëüñòâî) bis 2012. Meine Frau möchte jetzt die
> Scheidung. Dadurch ergeben sich zwei Fragen:
> 1.Wird die Ehe auch dann geschieden, wenn ich nicht
> zustimme? 2. Habe ich, im Falle einer Scheidung, das
> Aufenthaltsrecht verloren?

frag doch mal die jungs im interfriendship forum , da gibt es ein paar echte experten in solchen fragen gruß axel  
 Re: Scheidung und Aufenthaltsrecht 23.03.2009 (11:23 Uhr) Unbekannt
> > Ich bin als Deutscher in Moskau mit einer Russin
> > verheiratet und habe ein Aufenthaltsrecht (âèä íà
> > æèòåëüñòâî) bis 2012. Meine Frau möchte jetzt die
> > Scheidung. Dadurch ergeben sich zwei Fragen:
> > 1.Wird die Ehe auch dann geschieden, wenn ich nicht
> > zustimme? 2. Habe ich, im Falle einer Scheidung, das
> > Aufenthaltsrecht verloren?
>
> frag doch mal die jungs im interfriendship forum , da
> gibt es ein paar echte experten in solchen fragen gruß
> axel

Natürlich wirst du alles verlieren.Gefragt wirst du wegen der Scheidung bestimmt nicht.Deine Ansichten zur Sache spielen überhaupt keine Rolle.Natürlich verlierst du auch dein Aufenthaltsrecht, es sei denn,du schaffst es und heiratest spätestens drei Monate nach der Scheidung erneut eine Russin,was ja aufgrund der konjunkturellen derzeitigen Lage kein Problem sein wird.Aber bedenke,irgendwann wirst du auch wieder deine Schuldigkeit getan haben und wenn beim Kopfstand keine klingende Münze mehr auf den Boden (der realität) fällt, wird das gleiche Szenario wieder bevorstehen.Also-Kopf hoch !
 Re: Scheidung und Aufenthaltsrecht 08.04.2009 (05:09 Uhr) jura
bitte hier nachschauen -
http://www.scheidung.de/allgemein/internationale-scheidungen.html#russia

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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