plaudern.de

Forumsharing?
Forum suchen
Forum erstellen
Impressum/Kontakt
Datenschutz
AGB
Hilfe

46 User im System
Rekord: 483
(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
  Suche:

Hallo miteinander!

Wer hat sich mit den Rechtsvorschriften für ein russisches Visum auseinandergesetzt?
Ist der Zeitraum, der im Visum angegeben ist - streng genommen - ein Zeitraum, in dem DIE EINREISE stattfinden muss,
oder schliesst er die Ausreise auch in sich ein?
Bei der Ausstellung der Einladung in Russland waren selbst die Beamten des Innenministeriums (des OVIRs) nicht einig - Einer behauptete nämlich, dass das nur die Einreise betrifft; der Andere - dass dieser Zeitraum Ein- und Ausreise bedeutet.

Habt jemand Erfahrung damit?

Bei einem Schweizer Visum, zum Beispiel gilt folgendes: In dem Zeitraum, was im Visum angegeben ist, muss die Einreise stattfinden. Die Ausreise dagegen richtet sich nicht nach diesen Daten, sondern lediglich nach der Anzahl der Aufenthaltstagen. Man kann auch am vorletzten Tag einreisen und sich 90 Tage (bei einem 90-Tage-Visum) aufhalten.
Die Auskunft in einem russischen Reisebüro kann man vergessen - die sind so sehr von dem üblichen Verfahren (die Daten im Visum gelten für die Ein- und Ausreise) überzeugt und wollen von nichts anderem wissen. Selbst im russischen Konsulat (in Genf) verweist man hilfslos auf den Konsul, der aber nicht so leicht zu erreichen ist. Darum versuche ich es auch hier.
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (20:44 Uhr) gerhard
Hallo Olita,

im russischen Visum ist der Gültigkeitszeitraum des Visum angebgeben, innerhalb dessen man sich in Rußland aufhalten kann.
Der russische Text besagt eindeutig: "Einreise vom...", "Ausreise bis...". Darunter sind zwei Daten angegeben. Die Praxis stimmt mit dem Text überein.

Evtl. kann die Privateinladung vom OVIR einen längeren Zeitraum beinhalten, innerhalb dessen man für einen kürzeren Zeitraum ein Visum beantragen kann. Früher war es  - glaube ich - so. In der Einladung sollte das jedoch genau formuliert sein.

Viel Glück!
gerhard
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Unbekannt
Danke Gerhard für deine Meinung!
In der Einladung steht es nämlich so:
Einreise vom 04.05.06 bis 03.08.06 für 90 Tage.
Bedeutet das, dass ich beim Konsulat ein Visum vom 01.06.06 bis 01.09.06 beantragen darf?
Nach der Logik - ja,
das Reisebüro will das nicht so reinschreiben: "Die würden sonst denken, ich wäre ein Dummkopf" (was sein Argument).
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Olita W.
Danke Gerhard für deine Meinung!
In der Einladung steht es nämlich so:
Einreise vom 04.05.06 bis 03.08.06 für 90 Tage.
Bedeutet das, dass ich beim Konsulat ein Visum vom 01.06.06 bis 01.09.06 beantragen darf?
Nach der Logik - ja,
das Reisebüro will das nicht so reinschreiben: "Die würden sonst denken, ich wäre ein Dummkopf" (was sein Argument).
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 10.05.2006 (01:45 Uhr) Eliane
Ich bin nicht ganz schlau daraus geworden, was für ein Visum du beantragen möchtest.

Es gibt "Nur-Einreise-Visa" und "Ein- und Ausreisevisa", man ist in jedem Fall genau an den Zeitraum gebunden, der auf der Einladung steht, binnen dem man einreisen darf. Und wie es sich mit der Ausreise verhält, hängt vom Typ des Visums ab.

Visa, die länger als 90 Tage gelten sollen und für Studien- und Lehrzwecke ausgestellt werden, gelten in der Regel 90 Tage zur Einreise. Touristenvisa beinhalten ein Ein- und Ausreisevisum und gelten max 30 Tage. Geschäftsvisa dagegen können bis zu einem Jahr mit einfacher oder mehrfacher Ein- und Ausreise ausgestellt werden.

Am Ort erhälst du mit einem 90-Tage-Einfach-Einreise-Visum zunächst für diesen Zeitraum eine vorläufige Registrierung. Binnen eines Monats wird die endgültige Registrierung für den gewünschten Zeitraum (max ein Jahr) auf Basis eines Vertrages oder ähnlichem vorgenommen. Diese Registrierung berechtigt dich, dich im Land zu bewegen, auch wenn du kein eigenes Visum in der Hand hast.
Nur auf Basis dieser endgültigen Registrierung erhältst du dann dein Visum, mit dem du wieder ausreisen kannst.
Das ist wichtig zu wissen, weil du sonst an der Grenze richtig Probleme bekommen kannst.

Das Visum, das du mit der Einladung beantragen kannst, darf nur genau für den Zeitraum ausgestellt werden, der auf der Einladung steht. Ändere die Daten nicht. Das gibt am Ende nur Probleme. Also nichts nach hinten verschieben!!!

Guck doch mal, was auf der Einladung außer den Daten noch draufsteht. Irgendwo finden sich die Vermerke, was für einen Typ von Visum du erhalten wirst. Du kannst auch Abkürzungen posten, die meisten kenne ich inzwischen. Ich habe nur länger keine offizielle Einladung in der Hand gehabt, weshalb ich es gerade nicht aus dem Ärmel schütteln kann.

Viele Grüße Eliane
Also Visums und Einladungsdaten müssen NICHT übereinstimmen, solange die Visumsdaten innerhalb der Einladungsdaten liegen, ich habe das gerade nocheinmal an eigenen Dokumenten verifiziert. Ich hatte Einladung vom 01.09-30.09 und Visum galt nur ab dem 3.9. Das hat aber auch mit der kurzfritigen Bearbeitungszeit zu tun, da der Einladungsbeginn kurz nach der Visabeantragung lag. Ausstellungsdatum ist allerdings der 30.8. So wild ist das also alles gar nicht.
Ebenso die 30 Tage regelung für Touristenvisa. Wenn man in sein Visumsformular 31 Tage schreibt dann gibts das auch. Kann ich ebenfalls durch ein Visum bestätigen. Der Zeitraum vom 24.07 (Einreise) bis 23.08.04 (Ausresie beträgt genau 31 Tage. Wer es nicht glaubt kann selber nachzählen. Dumme Fragen hat in Russland noch nie jemand gestellt.
> Also Visums und Einladungsdaten müssen NICHT
> übereinstimmen, solange die Visumsdaten innerhalb der
> Einladungsdaten liegen, ich habe das gerade nocheinmal an
> eigenen Dokumenten verifiziert. Ich hatte Einladung vom
> 01.09-30.09 und Visum galt nur ab dem 3.9. Das hat aber
> auch mit der kurzfritigen Bearbeitungszeit zu tun, da der
> Einladungsbeginn kurz nach der Visabeantragung lag.
> Ausstellungsdatum ist allerdings der 30.8. So wild ist
> das also alles gar nicht.
> Ebenso die 30 Tage regelung für Touristenvisa. Wenn man
> in sein Visumsformular 31 Tage schreibt dann gibts das
> auch. Kann ich ebenfalls durch ein Visum bestätigen. Der
> Zeitraum vom 24.07 (Einreise) bis 23.08.04 (Ausresie
> beträgt genau 31 Tage. Wer es nicht glaubt kann selber
> nachzählen. Dumme Fragen hat in Russland noch nie jemand
> gestellt.

Bei Visum zählt ein Monat immer 30 Tage.
Egal ob das Februar mit 28 oder August mit 31 Tagen ist.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
Komplette Diskussion aufklappen | Inhaltsverzeichnis Forum Russland-Reiseforum | Forenübersicht | plaudern.de-Homepage

Kostenloses Forumhosting von plaudern.de. Dieses Forum im eigenen Design entführen. Impressum



Papier sparen durch druckoptimierte Webseiten. Wie es geht erfahren Sie unter www.baummord.de.