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| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Hallo Henning, danke für deinen Beitrag, meine Verlobte hat aber das Wohnrecht noch nicht! Was ist wenn wir vorher heiraten? Ob in Russland oder in Deutschland? Gruss Josef
Hallo,
> > > > meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in ein > em > > staatseigenen Haus in Rostov am Don > > welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die > > Mutter, der Bruder und > > meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatlich > e > > Wohnung erhalten. > > Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die > > betreffende Wohnung > > kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es > > noch ca. 2 Jahre > > bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine > > Verlobte, bevor sie das > > Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiede > ln > > verliert sie dann diesen > > Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine > > Rolle mehr ob sie > > nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst > > eingeschult wird, möchten > > wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte si > e > > aber auf keinen Fall verlieren da dies die > > Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der > > Wohnung gewährleisten soll. > > Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten u > nd > > trotzdem zu heiraten??? > > Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit > > deutscher Staatsangehörigkeit in > > Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. > > Wie ist die Rechtslage??? > > > > Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte > > dieses Wohnrecht nicht zu verlieren > > Gerne rufe ich auch zurück. > > > > Gruss > > > > Josef > > > > Tel 07564/4586 > > Fax 07564/50096 > > Mail josef.brasser@t-online.de > > > > Hallo, wenn man ein Wohnrecht hat dann nimmt einem das ke > iner mehr auch wenn man auswandert. Die Frau muss nur wei > ter in der Wohnung gemeldet sein und einen russischen Pas > s haben. > 2. Möglichkeit: > Man könnte die alte Wohnung noch privatisieren. Dann ist > man Eigentümer der Wohnung. In diesem Fall zu einem Dritt > el. Diese kann dann gegen eine andere Wohnung getauscht w > erden. Ob die Stadt dann dieses macht müsste vor Ort gekl > ärt werden. > Dieses würde ich empfehlen, da ja auch der Bruder dort wo > hnt und wenn der seine künftige Frau mitbringt gibt es St > reit um die Wohnung > > Gruss Henning | |
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