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 Wohnrecht in Russland 13.04.2007 (08:26 Uhr) Josef
 Re: Wohnrecht in Russland 05.05.2007 (11:32 Uhr) Henning Weber
 Re: Wohnrecht in Russland 08.05.2007 (04:26 Uhr) Sandra
 Re: Wohnrecht in Russland 12.06.2007 (09:12 Uhr) Josef
 Re: Wohnrecht in Russland 14.06.2007 (05:28 Uhr) Sandra
 Re: Wohnrecht in Russland 12.06.2007 (09:25 Uhr) Josef
Hallo Henning,
danke für deinen Beitrag,
meine Verlobte hat aber das Wohnrecht noch nicht!
Was ist wenn wir vorher heiraten?
Ob in Russland oder in Deutschland?
Gruss Josef



Hallo,

> >
> > meine Verlobte lebt mit ihrer Mutter und Tochter in ein
> em
> > staatseigenen Haus in Rostov am Don
> > welches abgerissen werden soll. Als Ersatz sollen die
> > Mutter, der Bruder und
> > meine Verlobte jeweils ein Wohnrecht für eine staatlich
> e
> > Wohnung erhalten.
> > Dieses Wohnrecht kann auch vererbt werden und die
> > betreffende Wohnung
> > kann auch weitervermietet werden. Allerdings dauert es
> > noch ca. 2 Jahre
> > bis diese Wohnrechte erteilt werden. Sollte nun meine
> > Verlobte, bevor sie das
> > Wohnrecht erhält, heiraten und nach Deutschland umsiede
> ln
> > verliert sie dann diesen
> > Anspruch??? Nach erhaltenem Wohnrecht spiele es keine
> > Rolle mehr ob sie
> > nach Deutschland umsiedelt. Da ihre Tochter im Herbst
> > eingeschult wird, möchten
> > wir u.a.baldmöglichst heiraten. Das Wohnrecht möchte si
> e
> > aber auf keinen Fall verlieren da dies die
> > Altersversorgung der Mutter durch Weitervermietung der
> > Wohnung gewährleisten soll.
> > Gibt es eine Möglichkeit dieses Wohnrecht zu behalten u
> nd
> > trotzdem zu heiraten???
> > Ich könnte mir auch vorstellen diese 2 Jahre mit
> > deutscher Staatsangehörigkeit in
> > Rostov zu leben, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
> > Wie ist die Rechtslage???
> >
> > Ich bin jedem sehr dankbar der mir weiterhelfen könnte
> > dieses Wohnrecht nicht zu verlieren
> > Gerne rufe ich auch zurück.
> >
> > Gruss
> >
> > Josef
> >
> > Tel 07564/4586
> > Fax 07564/50096
> > Mail josef.brasser@t-online.de
> >
>
> Hallo, wenn man ein Wohnrecht hat dann nimmt einem das ke
> iner mehr auch wenn man auswandert. Die Frau muss nur wei
> ter in der Wohnung gemeldet sein und einen russischen Pas
> s haben.
> 2. Möglichkeit:
> Man könnte die alte Wohnung noch privatisieren. Dann ist
> man Eigentümer der Wohnung. In diesem Fall zu einem Dritt
> el. Diese kann dann gegen eine andere Wohnung getauscht w
> erden. Ob die Stadt dann dieses macht müsste vor Ort gekl
> ärt werden.
> Dieses würde ich empfehlen, da ja auch der Bruder dort wo
> hnt und wenn der seine künftige Frau mitbringt gibt es St
> reit um die Wohnung
>
> Gruss Henning

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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