Meines Erachtens ist die geforderte Versicherung, in Deutschland "nicht zu heiraten" glatt verfassungswidrig und deshalb auch irrelevant. Ich hege den Verdacht, daß es eben benutzt wird nach dem Motto: "Wo kein Kläger, da kein Richter" und kann deshalb seine Wirkung entfalten. Einer gerichtlichen Überprüfung räume ich eine große Chance ein. Allerdings kenne ich niemanden (ich habe auch nicht recherchiert), der einmal gegen die Erklärung vorgegangen ist. Gruß Friedrich