Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
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 | |  |  | |  |  |  | |  |  |  |  | |  |  | |  |  | |  |  |  | |  |  |  | > Hallo Franz, > natuerlich kannst Du die Verpflichtungserklaerung > zuruecknehmen, solange sie noch nicht eingereist ist nach > Deutschland kann es auch Wirkung haben. > Das Visum wurde ihr erteilt auch auf Grund Deiner > Verpflichtungserklaerung, ziehst Du diese zurueck beim > Auslaenderamt, dann musst Du dies per Anzeige dem > Grenzschutz senden, sie wird dann trotz eines erteilten > Visums keine Einreise bekommen, erhaelt diese Info aber > erst an der Grenze nach Deutschland > Gruesse > Joerg > > > > Hallo, > > > > meine russische Freundin in Moskau lebend, > > hat sich von mir getrennt. > > Wir wollten uns eigendlich jetzt im Sommer treffen > > wofür ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben > > habe. > > Nun hat sie Ihr Schengenvisum erhalten... und möchte > > trotz > > unserer Trennung nach Deutschland reisen! > > Ich hab Angst das ich nun im schlimmsten Fall für sie > > haften muss. Kann > > ich die Verpflichtungserklärung wieder rückgängig machen? > > > > Ich bitte um Rat ... > > mfG > > > > Franz wenn das wirklich funktioniert, wäre das phenominal.Dann könnte man diesen Weibern endlich mal so richtig eine auswischen,die es nur darauf anlegen ,ihre gutgläubigen und unerfahrenen deutschen 'Sponsoren' reinzulegen.
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