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(11.09.2023, 16:48 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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Klar ist auch die kostenpflichtige Hotline illegal. Ich habe auch genau deswegen gegen die Terminvergabe geklagt, genau mit der Begründung. Das grenzt schließlich an Nötigung, Wegelagerei. Ich kann nur dazu auffordern, das auch zu tun. Kann man auch im Nachinein noch ganz gut. Man klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Botschaft Moskau, diese vertreten durch Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, auf Erstattung der 4 Euro. Begründung wie unten, einfach Sachverhalt schildern und verlangen, dass man das Geld zurück haben will, weil 35 Euro Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden, was Maximum ist nach AufenthV und Visumsabkommen. Klagen muss der  Ausländer selbst, er kann sich aber von jedem vertreten lassen -- das muss kein Anwalt sein (1. Instanz ohne Anwaltszwang). Der Streitwert ist dann 4 Euro, das Gerichstkostenrisiko also 75 Euro wenn man verliert. Zieht man den Antrag vorher zurück, sind es nur 25 Euro, wenn man gewinnt, kostet es freilich nix.

Gruß Tim



> da hast Du 100% recht, auch illegal ist es, eine
> kostenpflichtige Nummer vorzugeben die man anrufen MUSS,
> um einen Termin zu erhalten, wobei min. RUR 140,00 (also
> EURO 4,00) verlangt werden, unabhaengig davon, ob es zu
> einem Termin kommt bzw. man den vorgegebenen Termin
> akzeptieren kann, das ist einfach eine Sauerei, und
> bezahlt man nicht, bekommt man keinen neuen Termin,
> ich kann nur empfehlen, einfach hingehen zur Botschaft
> und richtig "rambazamba" machen, das geht, man kommt dann
> rein, muss eben nur Nerven haben und keine Angst,
> Gruesse
> Joerg



> > Hallo,
> >
> > ich verstehe die bisherigen Antworten auf diesen Beitrag
> > nicht. Das Terminsystem der Botschaft ist illegal,
> > spätestens seit dem 1. Juni
> > (Visumserleichterungsabkommen). Ich kann jedem, dem man
> > solche Wartezeiten zumutet, nur raten, sich beim
> > Deutschen Bundestag zu beschweren und darum zu bitten,
> > dass sich die Dt. Botschaft an das Abkommen hält. Zehn
> > Tage haben sie Zeit und keinen Tag länger.
> >
> > Die dürfen nämlich überhaupt nicht verlangen, dass man
> > den Antrag persönlich stellt. Die müssen Anträge
> > eigentlich auch per Post annehmen -- tun sie aber nicht
> > -- und dann von sich aus zur Vorsprache einladen (binnen
> > zehn Tagen).
> >
> > Das ist zwar Theorie, aber ich versuche gerade, sie mit
> > Hilfe des Verwaltungsgerichts wenigstens ein Stück zur
> > Praxis werden zu lassen. Ich kann nicht verstehen, wenn
> > Leute diese Zustände einfach hin nehmen und sagen, der
> > hätte ja früher aufstehen können. die verdammte
> > Bürokratie soll doch früher aufstehen. Reisefreiheit ist
> > ein Grundrecht!
> >
> > Gruß Tim
> >
> > > Hallo,
> > >
> > > meine Verlobte hat gestern (11.06) um einen
> > > Termin zur Abgabe ihres Visumantrags nach
> > > Deutschland (Schengenvisum) gebeten.
> > > Nun ist der frühest mögliche Termin zur
> > > Vorsprache bei der deutschen Botschaft in
> > > Moskau der 2.August. Mit einer so langen
> > > Wartezeit haben wir nicht gerechnet.
> > > Sie wollte bereits im Juli nach Deutschland
> > > kommen.
> > > Weiss jemand wie man schneller zu einem Termin
> > > bei der deutschen Botschaft in Moskau kommen
> > > kann, bzw. schneller ein Visum bekommen kann.
> > > Gruss Josef
> > >
> > > 
 Re: Terminvergabe zur Visumsbeantragung in Moskau 17.06.2007 (09:47 Uhr) Unbekannt
 Re: Terminvergabe zur Visumsbeantragung in Moskau 17.08.2007 (08:21 Uhr) Unbekannt

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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