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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (20:44 Uhr) gerhard
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Unbekannt
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 09.05.2006 (22:47 Uhr) Olita W.
 Re: Rechtsvorschriften für russisches Visum 10.05.2006 (01:45 Uhr) Eliane
Also Visums und Einladungsdaten müssen NICHT übereinstimmen, solange die Visumsdaten innerhalb der Einladungsdaten liegen, ich habe das gerade nocheinmal an eigenen Dokumenten verifiziert. Ich hatte Einladung vom 01.09-30.09 und Visum galt nur ab dem 3.9. Das hat aber auch mit der kurzfritigen Bearbeitungszeit zu tun, da der Einladungsbeginn kurz nach der Visabeantragung lag. Ausstellungsdatum ist allerdings der 30.8. So wild ist das also alles gar nicht.
Ebenso die 30 Tage regelung für Touristenvisa. Wenn man in sein Visumsformular 31 Tage schreibt dann gibts das auch. Kann ich ebenfalls durch ein Visum bestätigen. Der Zeitraum vom 24.07 (Einreise) bis 23.08.04 (Ausresie beträgt genau 31 Tage. Wer es nicht glaubt kann selber nachzählen. Dumme Fragen hat in Russland noch nie jemand gestellt.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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