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(01.04.2024, 01:34 Uhr)

 
 
 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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Muss in Dtl. nicht einfacher sein.

Grundsätzlich:
- Pass mit gültigem Visum für Russland, welches aber kein Touristenvisum sein darf. Alle anderen Visa sind kein Problem.
- Ledigkeitsnachweis
- Übersetzung des Ledigkeitsnachweises
- Übersetzung des Passes
- gültige Registrierung des Visums

Zum Ledigkeitsnachweis: Den gibt es für Deutsche normalerweise nicht. Man wird in Dtl. immer auf das sog. "Ehefähigkeitszeugnis" verwiesen, das irgendwie zu 90% aus Schikanen besteht.
Auf einer normalen Wohnort-Meldebestätigung steht auch drauf, dass man ledig ist. In vielen russischen Städten genügt das.
Wenn du als in der Schweiz Lebender in Dtl. nicht mehr gemeldet bist, dann versuche ein Duplikat deiner Abmeldung vom letzten dt. Wohnort zu bekommen (dt. Konsulate geben einem im Ausland nämlich keine Meldebestätigungen). Duplikat deshalb, damit das Ausstellungsdatum aktuell (mgl. nicht älter als 6Monate) ist.

Die Übersetzungen lässt du in Russland anfertigen, weil billiger und garantiert von den eigenen Behörden anerkannt.

Ansonsten in der Tat die Freundin aufs Standesamt schicken und sich erkundigen lassen.
Gilt v.a. für solche Fälle, dass du nicht ledig sondern geschieden bist, das kann dann komplizierter werden.
Möglicherweise muss das Aufgebot zu zweit bestellt werden, also rechtzeitig vorher anreisen.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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