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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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 Daueraufenthalt 14.10.2002 (08:01 Uhr) Reginanoack
 Re: Daueraufenthalt 14.10.2002 (11:51 Uhr) Kagul
 Alles ist machbar 15.10.2002 (03:38 Uhr) Eliane
 Re: Alles ist machbar 18.10.2002 (08:06 Uhr) MZ
 Re: Alles ist machbar 25.10.2002 (09:11 Uhr) Joerg57
 Re: Alles ist machbar 25.10.2002 (09:40 Uhr) Reginanoack
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (10:00 Uhr) jrgpeters
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (10:13 Uhr) Reginanoack
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (12:31 Uhr) jrgpeters
Hallo Regina,
Ich bin Deutscher und lebe in Moskau und habe das "Verfahren" gerade durchlaufen. Ich versuche kurz und praezise Dir einen Uebrblick zu verschaffen:
So, dass mit den Pralinen war ja bereits geklaert!
Am 25.07.02 wurde das Foederale Gesetz Nr. 115-FZ " ueber den Rechtsstatus auslaendischer Buerger in der Russischen Foederation " veroeffentlicht.
Es gibt genau gesagt jetzt 3 Aufenthaltskategorien in Russland:
a. a.zeitweiliger Aufenthalt ( vremennoe peobyvanie ) b. zeitweiliger Wohnsitz ( vremennoe prozhivanie ) und c.Staendiger Wohnsitz ( postojannoe prozhivanie ).

Zu a. Der zeitweilige Aufenthalt ist nach dem Gesetz der gesetzliche Aufenthalt von Auslaendern, welche sich in Russland auf der Grundlage eines Visums aufhalten. Die Dauer betraegt maximal 90 Tage Was neu ist und schoener, dass die Fristen nach dieser Vorschrift bis auf maximal ein Jahr ab Einreise verlaengerbar sind.

Zu b. Den zeitweiligen Wohnsitz kann ein Auslaender auf der Grundlage einer entsprechenden Entscheidung (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) erwerben. Die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt und erfolgt nur innerhalb der Quote, welche von der Regierung der Russischen Foederation festgelegt wird. (Betrifft hauptsaechlich Buerger aus Zuwanderlaendern der frueheren Sowjetunion, Azerbaidschan und so ). Diese zeitweilige Aufenthaltserlaubnis kann nicht mehrmals hintereinander beantragt werden. Außerhalb der Quote ist die Erteilung der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis dann moeglich, wenn z.B. der Ehegatte des Antragstellers russischer Staatsangehoeriger mit staendigem Wohnsitz in Russland ist ( es gibt noch weitere Gruende ).
Der Antrag auf Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis wird bei der zustaendigen Behoerde für innere Angelegenheiten gestellt. ( OVIR ) Die Bearbeitungsdauer fuer dieses Antrag betraegt sechs Monate , wovon allein zwei Monate fuer die Abstimmung mit anderen russischen Behoerden benoetigt werden (u.a. FSB, Steuerbehoerden, Gerichtsvollzieher etc.). Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann er fruehestens innerhalb eines Jahres nach seiner Ablehnung neu gestellt werden. Die konkreten Antragsvoraussetzungen, jetzt fuer " Deinen Fall " :Marketingberatung Tourismus ( ist ein Vorschlag, da das departamant Turisma dies gerne ausstellt ) .Ein Vorteil der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis besteht darin, dass man nach deren Ablauf ein staendige Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, ein weiterer Vorteil, man braucht keine weitere Arbeitserlaubnis.dieses Recht auf Arbeit bezieht sich bei einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis nur auf das Territorium desjenigen Subjektes der Russischen Foederation, fuer welches die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Also Aufenthalt i St. Petersburg bedeutet auch Arbeitserlaubnis nur in St.Petersburg. Zukuenftig werden uebrigens russische Visaregeln geaendert, das Jahresvisa mit einem Aufenthaltsrecht von einem Jahr, wie bisher problemlos erhaeltlich, wird nicht mehr ausgestellt, stattdessen folgt die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis und problemlose Kaufen von Einladungen wird leider entfallen ( das nochmal zum Thema " alles ist machbar ")

c) Die staendige Aufenthaltserlaubnis (vid na zhitelstvo) kann beantragt werden, soweit der betreffende Auslaender mindestens ein Jahr auf der Grundlage einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis in Russland gelebt hat. Die Beantragung sollte waehrend der Geltungsdauer der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis und wegen der ebenfalls sechsmonatigen Bearbeitungsdauer, einer Ablehnungsmoeglichkeit und dem damit verbundenen Erfordernis der Beantragung einer neuen zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis somit spaetestens ein Jahr vor Ablauf der bestehenden zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Die staendige Aufenthaltserlaubnis wird für fuenf Jahre erteilt und kann beliebig oft verlaengert werden . Hat man diese, ist dies die einfachte Art, in Russland zu leben. Die staendige Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur freien Ein- und Ausreise aus der Russischen Foederation, der Quatsch mit dem MultiVisum zum Ausreisen aus Russland entfaellt also. Weiter gibt es dem Auslaender ein unbeschraenktes und territorial unbegrenztes Arbeitsrecht. Ist auch einfacher, falls man mal umziehen will oder woanders arbeiten moechte.

Also, kann ich nur die Variante c empfehlen.
Die Schritte im einzelnen:
Zuerst Einladung fuer das zeitweilige Wohnen oder zeitweiligen Aufenthalt besorgen( letzters wuerde bedeuten, dass man zunaechst wieder ausreisen muss, da die Bearbeitungszeit zumeist laenger dauert als die Visumdauer.)
Visum fuer Variante a/b beantragen
Einreisen und variant c bei OVIR beantragen.
Voraussetzungen:
Der Reisepass muss mind. solange gueltig sein, wie Zeitraum der Aufenthaltsberechtigung sein wird
Keine Vorstrafen , etc. in der RF
Nachweis ueber einen Wohnsitz: es reicht ein Mietvertrag leider nicht. Ein russischer Staatsbuerger muss erklaeren, dass der Antragsteller in seiner Wohnung leben kann.( hier hilft aber auch OVIR weiter, es ist auf jeden Fall keine Schwierigkeit )
Tja, das war es eigentlich schon, ein Arbeitsvertrag muss nicht vorgelegt werden, da man als Berater ja stets unabhaengig ist.
So, soweit zunaechst meine Erlaeuterungen. Nach meinen Kenntnissen ist fuer Varainat c nur OVIR in Moskau zustaendig, ich kann mich aber erkundigen.
Viele Gruesse aus Moskau
joerg







 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (14:51 Uhr) Reginanoack
 Re: Alles ist machbar 25.11.2002 (09:17 Uhr) Reginanoack
 Re: Alles ist machbar 27.11.2002 (03:48 Uhr) jrgpeters
 Re: Alles ist machbar 27.11.2002 (15:49 Uhr) Reginanoack
 Re: Alles ist machbar 28.11.2002 (03:31 Uhr) jrgpeters
 Re: Alles ist machbar 28.11.2002 (13:44 Uhr) Reginanoack

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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