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 Gilt die Einberufung auch in Kasachsatan?? 27.05.2005 (23:27 Uhr) Unbekannt
Kann jemand mit einer deutsch-russischen Staatsangehörigkeit auch in Kasachstan eingezogen werden?? Wie groß ist die Gefahr?? Gibt es auch einen Ausweg,außer Kinder oder Ehefrau,Krankheit oder einen Hochschulbesuch?? Bitte um Antwort. Ist wirklich wichtig. Danke im Voraus!!
 Re: Gilt die Einberufung auch in Kasachsatan?? 28.05.2005 (03:54 Uhr) Sandra
Ein deutsch-russischer Staatsbuerger ist etwas anderes als ein russischer Staatsbuerger.
Er kann in diesem Fall einfach ein Visum mit dem deutschen Pass beantragen und mit dem deutschen Pass und Touristenvisum kommen, dann stellt auch niemand Fragen. In Kasachstan duerfte es aehnlich wie in Russland sein, den die Regelung dass man sich stellen muss gilt fuer die meisten Staaten dieser Erde, bei doppelter Staatsbuergerschaft stellt sich nur die Frage in welchem Land er seinen Dienst (oder Zivildienst) ableisten soll. Alternativ waere also Zivi beim Bund eine Loesung.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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