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 Einladung nach Deutschland 07.04.2007 (08:57 Uhr) Martin
Hallo,

meine Freundin möchte mich gerne im
Sommerfür 6 Wochen  in Deutschland besuchen kommen. Und nun benötigt
sie eine Einladung für das Visum von mir.
Könntet Ihr mir vielleicht sagen was in diese Einladung
alles reingehört und/oder ob ich ein bestimmtes Formblatt dies bezüglich
ausfüllen muss.
Wenn ich nach Sankt Petersburg fliege nutze ich einen
bequemen Visa-Dienst so das ich keine Einladung von Ihr
benötige.
Gibt es solche Dienste auch für deutsche Visa?

für Eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar

Liebe Grüße

Martin
 Re: Einladung nach Deutschland 07.04.2007 (11:00 Uhr) Paiper

Einladung ist ein verwirrender Begriff!
Du brauchst eine Verpflichtungserklärung!
.at stellt bspw. gerade auf elektr. Verpflichtungserklärung um, da braucht man dann nur noch einen Code übermitteln. Jedenfalls ist die Ausländerbehörde odgl. zuständig. Also eine Einladung im klass. Sinn ist nicht gefragt, Du mußt Dich verpflichtet für alles aufzukommen. Und das muß beglaubigt sein.

Umgekehrt gibt es das auch, nur noch komplizierter, weil in .ru tw. lange Wartezeiten zu überbrücken sind.

Visadienste für Schengenvisa gibt es nicht. Schengenvisa werden nicht verkauft wie russ. Visa.

lg Paiper
 Re: Einladung nach Deutschland 07.04.2007 (11:32 Uhr) Martin
> Danke schön - damit hast Du
mir schon sehr weitergeholfen.
Wie lange dauert eine Erteilung eines
Schengenvisum in etwa? Wäre es vielleicht besser wenn z.B.
meine Schwester diese Verpflichtungerklärung ausfüllt... ich
habe nämlich gehört das russische Behörden sich querstellen
wenn russische Frauen von deutschen Männern eingeladen werden. was natürlich
totaler Blödsinn ist da wir keinerlei Heiratsabsichten haben und lediglich gemeinsam
Urlaub in Deutschland machen wollen.
Was mich auch n och ein wenig irritiert das es z. B. für meine Freundin
kein Problem ist ohne großartige bürokratische Aufwände   in Griechenland oder Spanien Urlaub zu machen.
Das sind doch auch EU Länder!

Liebe Grüße und schöne Ostertage
Martin

> Einladung ist ein verwirrender Begriff!
> Du brauchst eine Verpflichtungserklärung!
> .at stellt bspw. gerade auf elektr.
> Verpflichtungserklärung um, da braucht man dann nur noch
> einen Code übermitteln. Jedenfalls ist die
> Ausländerbehörde odgl. zuständig. Also eine Einladung im
> klass. Sinn ist nicht gefragt, Du mußt Dich verpflichtet
> für alles aufzukommen. Und das muß beglaubigt sein.
>
> Umgekehrt gibt es das auch, nur noch komplizierter, weil
> in .ru tw. lange Wartezeiten zu überbrücken sind.
>
> Visadienste für Schengenvisa gibt es nicht. Schengenvisa
> werden nicht verkauft wie russ. Visa.
>
> lg Paiper
 Re: Einladung nach Deutschland 07.04.2007 (16:48 Uhr) Paiper
Das mit Schwester kann Sinn machen, aber da sollten Dich .de-Mitglieder beraten. In .de ist das wird das nämlich anders gehandhabt als in .at.

Es sind nicht die russ. Behörden, es ist das dt. Konsulat und das ist eine dt. Behörde.

Griechenland- oder Spanienurlaub waren aber Touristenvisa! Die bekommt man quasi im Paket mit Flug und Hotel. Das macht dann auch das Reisebüro. Du willst aber ein Besuchervisum für Deine Freundin!

Die bereits vorhandenen Schengen-Visa, was übrigens nichts mit der EU zu tun hat, sind eine gute Grundlage. Unbedingt kopieren und dem Antrag beilegen! Auf das wird zuerst geschaut.

Schau Dir mal die notwendigen Unterlagen an. Nehme an, daß die dt. Botschaft in Moskau eine Homepage odgl. hat. Sonst schau Dir die österr. Botschaft in Moskau an. Die erklären das genau und es ist im Prinzip nicht anders, nur die Erlangung der Verpflichtungserkärung ist anders. -> www.bmeia.gv.at -> österr. Vertretungen in Rußland.

lg Paiper
 Re: Einladung nach Deutschland 02.06.2007 (21:17 Uhr) maroussia
Kann  mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die Verpflichtungserklärung bekommst du bei der Ausländerbehörde deiner Stadt oder deines Kreises. Günstig ist vielleicht, dass das deine Schwester macht. Aber denke daran, dass du dich verpflichtest für Alles aufzukommen. Insbesondere wenn medizinische Betreuung notwendig wird (was man nicht hofft). Also unbedingt eine Versicherung abschließen lassen. Die Ausländerbehörde bestätigt, dass du oder deine Schwester die aufgeführte Person einladen darf (Einkommen wird geprüft).
Meine letzten Infos aus Moskau sind so, dass deine Freundin sich einen Termin auf der deutschen Botschaft holt, wann sie das Visum beantragen kann und dann bekommt sie es innerhalb einiger Tage. Normalerweise braucht das nicht allzu lange, außer im Sommer. Da dauert es erfahrungsgemäß länger. Am Besten rechtzeitig kümmern.
Viel Glück und schönen Urlaub!

> Einladung ist ein verwirrender Begriff!
> Du brauchst eine Verpflichtungserklärung!
> .at stellt bspw. gerade auf elektr.
> Verpflichtungserklärung um, da braucht man dann nur noch
> einen Code übermitteln. Jedenfalls ist die
> Ausländerbehörde odgl. zuständig. Also eine Einladung im
> klass. Sinn ist nicht gefragt, Du mußt Dich verpflichtet
> für alles aufzukommen. Und das muß beglaubigt sein.

> Umgekehrt gibt es das auch, nur noch komplizierter, weil
> in .ru tw. lange Wartezeiten zu überbrücken sind.

> Visadienste für Schengenvisa gibt es nicht. Schengenvisa
> werden nicht verkauft wie russ. Visa.

> lg Paiper

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