Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute |
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| | | Hallo Leute, hat jemand wirklich Ahnung bezüglich Einladung nach Deutschland denn deshalb möchte ich mit einem Problem an euch herantreten. Einladung, Ausländeramt, Krankenversicherung usw. alles kein Problem, aber jetzt kommt es: Ich habe über 20 Jahre in Ausland gelebt und gearbeitet und jetzt alles verkauft. Seit ca. einem Jahr lebe ich wieder in der Heimat (BRD) Natürlich habe ich mein Geld im Ausland belassen dort ist selbstverständlich alles versteuert und gut angelegt. davon lebe ich nun! Allerdings werde ich einen Teufel tun und dem deutschen Staat etwas erzählen denn ich lasse mich nicht meiner Lebensleistung berauben. Es fehlt nun aber ein Arbeitsnachweis, Einkommensteuer oder ähnliches was ich nicht beibringen kann und werde. Kennst du eine Lösung für dieses Problem oder eine andere Form der Einladung außer ein Touristenvisum??? Für eine Lösung wäre ich dir dankbar!
Gruß?
| | | | | | Loesung eins, jemand andere macht die Einladung fuer eine Person (wenn man selber keine Bescheide vorlegen will). Loesung zwei, die Person die Eingeladen wird kauft ein Hotel fuer die ganze Zeit in einem Reisebuero. Loesung drei, fuer die Zukunft eine kleine Firma machen GmbH die kann dann als Geschaeftsreise (Businessvisum) einladen. | | | | | | | | > Loesung eins, jemand andere macht die Einladung fuer eine > Person (wenn man selber keine Bescheide vorlegen will). > Loesung zwei, die Person die Eingeladen wird kauft ein > Hotel fuer die ganze Zeit in einem Reisebuero. > Loesung drei, fuer die Zukunft eine kleine Firma machen > GmbH die kann dann als Geschaeftsreise (Businessvisum) > einladen. Hallo Sandra, danke für deine Tipps! Der letzte bezüglich der Firma ist sehr interessant. Nun dazu noch eine Frage: Durch EG sollte ja alles einfacher sein, d.h. ich besitze eine spanische GmbH kann ich mit dieser ein Businessvisum bekommen??? Ich hoffe du kannst mir auch dazu etwas sagen oder zumindest mitteilen kannst, wie und wo ich mich exakt informieren kannn. Gruß Sigi
| | | | | | | | | | Hat die spanische GmbH eine Niederlassung in Deutschland, so kann die deutsche Niederlassung entsprechend Businesseinladungen fuer Deutschland machen (zu den Bedingungen der BRD), ist dies nicht der Fall so muss zu den Anspruechen der Spanier das Businessvisum gemacht werden. Da muss man sich dann bei den Bedingungen in Spanien informieren. Mit dem Visum der Spanier kann man via Spanien dann natuerlich frei in den Schengenstaaten rum reisen, nur die Bedingungen fuer die Ausstellung der Einladung koennen von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Leider, mit Spanien habe ich keine Erfahrung. | |
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