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 | Hallo, ich würde gern jemanden über Weihnachten/ Sylvester nach Dt. einladen. Braucht der dann auch eine Einladung für sein Visa, wie es andersrum ja der Fall ist. Wenn ja wo krieg ich sowas her oder kann das formlos sein? Kann man das zeitlich noch schaffen?? Für Hilfe wäre ich dankbar!! Ist Eilig!! Danke Thomas |
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 |  | > Hallo, ich würde gern jemanden über Weihnachten/ > Sylvester nach Dt. einladen. Braucht der dann auch eine > Einladung für sein Visa, wie es andersrum ja der Fall > ist. Wenn ja wo krieg ich sowas her oder kann das formlos > sein? Kann man das zeitlich noch schaffen?? Für Hilfe > wäre ich dankbar!! Ist Eilig!! Danke Thomas
Du brauchst dafuer eine amtlich beglaubigte Einladung. Soweit ich weiss zu erhalten bei der Auslaenderbehoerde. Siehe auch unter [Link entfernt, weil Linkziel leider nicht mehr verfügbar]
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 |  |  | ich will dich nicht entmutigen, aber das dürfte sehr kanpp werden. generell:
erster schritt: zum Ordnungsamt/einwohnermeldeamt (vorher mal anrufen!) mit 3 original gehaltsnachweisen von dir - incl 20Euro.
dann muß die Einladung nach russland geschickt werden - auf keinen fall mit normaler post - besser einschreiben.
dann muß der Russe zur Botschaft (wenn er noch einen Termin kriegt vor Weihnachten). die unterlagen dafür sind auf der homepage zu finden. und dann kann man nur noch hoffen, daß das visum genehmigt wird...... viel glück! |
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 |  |  | Für die Erteilung eines Einreisevisums nach Deutschland ist eine Krankenversicherung vorzulegen. Die Incoming-Versicherung der Europäischen Reiseversicherung erhalten Sie auf der Seite www.yabadoo.de Folgende Incoming Versicherungen sind im Angebot: Incoming Komplettschutz-Paket und die Incoming-Krankenversicherung. Schließen Sie für Ihre ausländischen Besucher gleich Online die Versicherung ab. |
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 |  | Hallo Thomas,
wie die anderen schon sagten: Du musst zur Auslaenderbehoerde beim für Dich zustaendigen Landratsamt gehen. Besorge Dir aber vorher die noetigen Formulare. Die gibt es manchmal auch auf dem Rathaus (ich lasse sie mir immer von denen zuschicken, wenn ich Zeit habe).
Du musst zur Auslaenderbehoerde mitnehmen (so ist es hier in Baden-Wuertt.):
1) Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
2) Eine Bestaetigung Deines Arbeitgebers, dass Du in ungekuendigtem Arbeitsverhaeltnis bist (ein Formular)
3) Eine Bestaetigung Deines Vermieters über Deinen gemieteten Wohnraum (auch ein Formular)... wie es bei Wohneigentum aussieht weiss ich leider nicht.
4) Du brauchst die Reisepassnummer und die exakte Adresse Deines Gastes, sonst musst Du nochmals zur Auslaenderbehoerde ...
5) 20 Euro
6) Das Einladungsformular bekommst Du auf der Auslaenderbehoerde, das musst Du dort ausfuellen. Das Einladungsformular, das man auf dem Rathaus bekommt ist (zumindest in dem kleinen Kaff, in dem ich wohne) veraltet.
kleiner Trost: Es ist durchaus moeglich, das alles an einem Vormittag zu erledigen. Man hat dann allerdings eine ziemliche "Rennerei".
Um das Visum zu bekommen, muss Dein Gast eine spezielle Krankenversicherung haben. Du kannst sie auch hier (z.B. beim ADAC ... "incoming-Versicherung") abschliessen.
Ich habe die Einladung + Versicherung bisher 2 mal per DHL oder Post-Express verschickt, mit 50000 Euro Versicherungssumme. Das ist zwar nicht billig, aber bei der Versicherungssumme geben die sich Muehe ... sofern Dein gast aus einer grossen Stadt kommt.
So long, Viele Gruesse - slurpy -
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 |  |  | Auch interessant, daß es offensichtlich regionale Unterschiede gibt. z.b. brauchte ich für Hessen keine Passnummer von meinem Freund - auch keinen Nachweis über meine Wohnung. Grüße! |
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 |  |  |  | > Auch interessant, daß es offensichtlich regionale > Unterschiede gibt. z.b. brauchte ich für Hessen keine > Passnummer von meinem Freund - auch keinen Nachweis über > meine Wohnung. Grüße! Es hängt noch mehr davon ab, wie groß die Behörde ist. In Großstädten bist du ein ananonymer Kunde, in kleinen dagegen kennt man seine Pappenheimer - von meinen Eltern wurde nie auch nur irgendein Nachweis gefordert.
Viele Grüße Eliane
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 |  |  |  |  | > > Auch interessant, daß es offensichtlich regionale > > Unterschiede gibt. z.b. brauchte ich für Hessen keine > > Passnummer von meinem Freund - auch keinen Nachweis über > > meine Wohnung. Grüße! > > Es hängt noch mehr davon ab, wie groß die Behörde ist. In > Großstädten bist du ein ananonymer Kunde, in kleinen > dagegen kennt man seine Pappenheimer - von meinen Eltern > wurde nie auch nur irgendein Nachweis gefordert. > > Viele Grüße > Eliane
Soviel ich weiss, wenn man den Gast fuer eine kuerzere Zeit einlaedt (bis 30 T.), muss man gar nichts nachweisen. Bei der Auslaenderbehoerde fuellt man ein Formular aus (Verpflichtungserklaerung heisst das glaube ich), was gleichzeitig die Einladung ist. Der Name des Gastes muss genauso geschrieben werden, wenn in seinem Reisepass. Die Reiseversicherung kann ueberigens ziemlich preiswert in Moskau vor der Botschaft abgeschlossen werden. Das ganze soll eigentlich nicht so kompliziert sein. Nur mit dem Termin bei der Botschaft kann knapp werden. Viel Glueck!
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 |  |  | Ausländische Gäste, die nach Deutschland einreisen müssen eine Krankenversicherung für die Zeit ihres Aufenthaltes nachweisen. Schließen Sie als Gastgeber auf www.incoming-krankenversicherung.de eine Incoming Versicherung für Ihren ausländischen Gast ab. Alle wichtigen Incoming Versicherungen sind dort zu finden: Incoming-Krankenversicherung und im Incoming-Komplettschutz die Incoming Krankenversicherung kombiniert mit der Reise-Haftpflichtversicherung und der Reise-Unfallversicherung. |
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 |  |  | hallo leute
wisst ihr den exakten inhalt des einladungsformulares? also wozu man sich da finanziell verpflichtet?gibs das formular im internet zum einsehen? ich würde gerne eine person aus ecuador mitte august zu mir einladen, schaff ich das zeitlich noch? würde mich echt freuen wenn ihr da was wisst... |
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 |  |  |  | > wisst ihr den exakten inhalt des einladungsformulares? Für .at gibt es das zum Download. Für .de weiß ich nicht.
> also wozu man sich da finanziell verpflichtet? Zur Übernahme aller Kosten, die anfallen können. Also Krankenhaus etc. aber auch Kosten des Verfahrens bei Abschiebung etc.
> ich würde gerne eine person aus ecuador mitte august zu > mir einladen, schaff ich das zeitlich noch? Knapp! Die Einladung ist es allein nicht. Es bedarf auch anderer Dokumente zb über Dein Einkommen, Deine Wohnverhältnisse etc.
Das ganze muß dann noch Ecuador und wie lange dort das Visum dauert, weiß ich nicht. Kann schon mal 3 Wochen sein. Und man hat keinen Anspruch auf ein Visum. Dauer kann willkürlich gekürzt werden.
Also IMO wird es sehr knapp.
lg Paiper
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