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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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 Daueraufenthalt 14.10.2002 (08:01 Uhr) Reginanoack
Hallo,
wer weiss Bescheid, wie man einen Daueraufenthalt als EU-Buerger in Russland organisiert? Ist das ueberhaupt machbar?
Wer hat da Erfahrungen?
Bitte mitteilen!

Gruss und Dank im voraus

Regina
P.S. Es betrifft mich nicht persoenlich ...(( leider((
 Re: Daueraufenthalt 14.10.2002 (11:51 Uhr) Kagul
> Hallo,
> wer weiss Bescheid, wie man einen Daueraufenthalt als
> EU-Buerger in Russland organisiert? Ist das ueberhaupt
> machbar?
> Wer hat da Erfahrungen?
> Bitte mitteilen!

soweit ich weiß, ist ein Dauer-Geschäftsvisum nur ziemlich teuer von der Russischen Botschaft erhältlich. Die dazu notwendigen Unterlagen scheinen jedoch käuflich zu sein.
 Alles ist machbar 15.10.2002 (03:38 Uhr) Eliane
> > Hallo,
> > wer weiss Bescheid, wie man einen Daueraufenthalt als
> > EU-Buerger in Russland organisiert? Ist das ueberhaupt
> > machbar?
> > Wer hat da Erfahrungen?
> > Bitte mitteilen!
>
> soweit ich weiß, ist ein Dauer-Geschäftsvisum nur
> ziemlich teuer von der Russischen Botschaft erhältlich.
> Die dazu notwendigen Unterlagen scheinen jedoch käuflich
> zu sein.
Es ist entweder eine Frage des Geldes oder aber der Kontakte. Wer das eine oder das andere hat, dem stehen Russlands Tore offen.

Es ist auch immer abhängig davon, was der betreffende Mensch hier machen will. Geld verdienen ist nur schwer möglich, wenn keine ausl. Firma/Organisation dahinter steht.
Just for fun, also auf eigene Kosten dagegen ist immer denkbar.
(Wer außer Regina noch Fragen hat, bitte per Mail:
eliane.roth@web.de, weil es schwer ist pauschal darauf zu antworten.)

Viele Grüße
Eliane
 Re: Alles ist machbar 18.10.2002 (08:06 Uhr) MZ
am besten, du heiratest einen Russen... :-)
 Re: Alles ist machbar 25.10.2002 (09:11 Uhr) Joerg57
> am besten, du heiratest einen Russen... :-)

... davon wird Dir meine Frau (Russin)aber dringend abraten... :-))))
 Re: Alles ist machbar 25.10.2002 (09:40 Uhr) Reginanoack
Liebe Leute,
danke fuer Eure Tipps aus dem wahren Leben.
Nur hatte ich - wie oefter - nicht fuer mich Lebenshilfe erbeten, sondern eine generelle Auskunft fuer jemand anderes erhofft, den ich gut beraten moechte.
Und wenn Ihr es genauer wissen wollt, fuer einen Norwegischen Mann, der in St.Petersburg als Fotograf leben und arbeiten moechte.
Nun, welche konkreten Tipps koennt Ihr mir dafuer geben?

Gruss

Regina
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (10:00 Uhr) jrgpeters
Seit dem 01.11. ist eun neues Gesetz in Kraft getreten, welches am 01.07. verabschiedet wurde. Es unterscheidet zunaechst zwei wesentliche Arten des Aufenthaltes: Zeitlich begrenztes wohnen und zeitliches leben in Russland ( mal frei uebersetzt. ) Beide Aufenthaltsvarianten schliessen eine Arbeitsgenehmigung ein. Voraussetzung ist jedoch ein einjaehriges Geschaeftsvisum ( business visum ) . Mit diesem Visum nach Russland einreisen und dann zum zustaendigen OVIR gehen ( in Moskau in der Uliza Pokrovka ).
Der Antrag ( man bekommt inzwischen Freitags dort auch Uebersetzungshilfen, umsonst!!! ) reicht aus, um schon bereits mit der Arbeitsaufnahme zu beginnen. Wesentliche Gruende fuer einen zum Beispiel zeitlichen Aufenthalt: natuerlich Heirat, jedoch auch Reportagen, journalistische Arbeit ( Fotoreportagen! ) ueber Russland, jedoch muss man dann eine kleine Genehmigung beim " departament Turisma " in Moskau einholen, geht schnell, wenn man beispielsweise ein russisches Reisebuero anspicht ( bei Bedarf gebe ich Tipp ).
So, dies war erst einaml ein kleiner Ueberblick, im uebrigen: Geld ist uninteressant: natuerlich geht es beim OVIR ein bisschen schneller, wenn man der Dame eine Schachtel Pralinen mitbringt. Ansonsten kostet der Antrag und Ausweis genau Rubel 250.- nicht mehr und nicht weniger... viele Gruesse Joerg
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (10:13 Uhr) Reginanoack
Hallo Joerg,
Super! Unser Mann an der Gesetzesquelle!
Bist Du als Deutscher zur Zeit in Moskau?

> Zeitlich begrenztes wohnen und zeitliches leben in
> Russland ( mal frei uebersetzt. )

Kannst Du mir das noch naeher erlaeutern, denn so verstehe ich es ehrlich gesagt nicht ganz.
a)"Zeitlich begrenztes Wohnen":
Um welche Zeitraeume geht es?
Gibt es eine Staffelung:
z.B. 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate usw?
Was ist das Maximum dieser Zeiten?
Was ist die Grenze?

b)"Zeitliches Leben"
Was heisst denn das bitte?
Soll es z.B. heissen:
Zeitlich unbegrenzt?
Wenn ja, wie kann man diesen Status erwerben?
Heirat?

Dann noch Nachfrage zu Moskau / St.Petersburg:
Ich braeuchte vergleichsbare Informationen zu St.Petersburg, wohin muss man sich dort wenden?
Welches OVIR wo ist zustaendig?

An den Pralinen soll es nicht scheitern.
Hier zunaechst einmal herzlichen Dank an Dich, Joerg!

Viele Gruesse

Regina
 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (12:31 Uhr) jrgpeters
Hallo Regina,
Ich bin Deutscher und lebe in Moskau und habe das "Verfahren" gerade durchlaufen. Ich versuche kurz und praezise Dir einen Uebrblick zu verschaffen:
So, dass mit den Pralinen war ja bereits geklaert!
Am 25.07.02 wurde das Foederale Gesetz Nr. 115-FZ " ueber den Rechtsstatus auslaendischer Buerger in der Russischen Foederation " veroeffentlicht.
Es gibt genau gesagt jetzt 3 Aufenthaltskategorien in Russland:
a. a.zeitweiliger Aufenthalt ( vremennoe peobyvanie ) b. zeitweiliger Wohnsitz ( vremennoe prozhivanie ) und c.Staendiger Wohnsitz ( postojannoe prozhivanie ).

Zu a. Der zeitweilige Aufenthalt ist nach dem Gesetz der gesetzliche Aufenthalt von Auslaendern, welche sich in Russland auf der Grundlage eines Visums aufhalten. Die Dauer betraegt maximal 90 Tage Was neu ist und schoener, dass die Fristen nach dieser Vorschrift bis auf maximal ein Jahr ab Einreise verlaengerbar sind.

Zu b. Den zeitweiligen Wohnsitz kann ein Auslaender auf der Grundlage einer entsprechenden Entscheidung (zeitweilige Aufenthaltserlaubnis) erwerben. Die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt und erfolgt nur innerhalb der Quote, welche von der Regierung der Russischen Foederation festgelegt wird. (Betrifft hauptsaechlich Buerger aus Zuwanderlaendern der frueheren Sowjetunion, Azerbaidschan und so ). Diese zeitweilige Aufenthaltserlaubnis kann nicht mehrmals hintereinander beantragt werden. Außerhalb der Quote ist die Erteilung der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis dann moeglich, wenn z.B. der Ehegatte des Antragstellers russischer Staatsangehoeriger mit staendigem Wohnsitz in Russland ist ( es gibt noch weitere Gruende ).
Der Antrag auf Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis wird bei der zustaendigen Behoerde für innere Angelegenheiten gestellt. ( OVIR ) Die Bearbeitungsdauer fuer dieses Antrag betraegt sechs Monate , wovon allein zwei Monate fuer die Abstimmung mit anderen russischen Behoerden benoetigt werden (u.a. FSB, Steuerbehoerden, Gerichtsvollzieher etc.). Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann er fruehestens innerhalb eines Jahres nach seiner Ablehnung neu gestellt werden. Die konkreten Antragsvoraussetzungen, jetzt fuer " Deinen Fall " :Marketingberatung Tourismus ( ist ein Vorschlag, da das departamant Turisma dies gerne ausstellt ) .Ein Vorteil der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis besteht darin, dass man nach deren Ablauf ein staendige Aufenthaltserlaubnis beantragen kann, ein weiterer Vorteil, man braucht keine weitere Arbeitserlaubnis.dieses Recht auf Arbeit bezieht sich bei einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis nur auf das Territorium desjenigen Subjektes der Russischen Foederation, fuer welches die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Also Aufenthalt i St. Petersburg bedeutet auch Arbeitserlaubnis nur in St.Petersburg. Zukuenftig werden uebrigens russische Visaregeln geaendert, das Jahresvisa mit einem Aufenthaltsrecht von einem Jahr, wie bisher problemlos erhaeltlich, wird nicht mehr ausgestellt, stattdessen folgt die zeitweilige Aufenthaltserlaubnis und problemlose Kaufen von Einladungen wird leider entfallen ( das nochmal zum Thema " alles ist machbar ")

c) Die staendige Aufenthaltserlaubnis (vid na zhitelstvo) kann beantragt werden, soweit der betreffende Auslaender mindestens ein Jahr auf der Grundlage einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis in Russland gelebt hat. Die Beantragung sollte waehrend der Geltungsdauer der zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis und wegen der ebenfalls sechsmonatigen Bearbeitungsdauer, einer Ablehnungsmoeglichkeit und dem damit verbundenen Erfordernis der Beantragung einer neuen zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis somit spaetestens ein Jahr vor Ablauf der bestehenden zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Die staendige Aufenthaltserlaubnis wird für fuenf Jahre erteilt und kann beliebig oft verlaengert werden . Hat man diese, ist dies die einfachte Art, in Russland zu leben. Die staendige Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur freien Ein- und Ausreise aus der Russischen Foederation, der Quatsch mit dem MultiVisum zum Ausreisen aus Russland entfaellt also. Weiter gibt es dem Auslaender ein unbeschraenktes und territorial unbegrenztes Arbeitsrecht. Ist auch einfacher, falls man mal umziehen will oder woanders arbeiten moechte.

Also, kann ich nur die Variante c empfehlen.
Die Schritte im einzelnen:
Zuerst Einladung fuer das zeitweilige Wohnen oder zeitweiligen Aufenthalt besorgen( letzters wuerde bedeuten, dass man zunaechst wieder ausreisen muss, da die Bearbeitungszeit zumeist laenger dauert als die Visumdauer.)
Visum fuer Variante a/b beantragen
Einreisen und variant c bei OVIR beantragen.
Voraussetzungen:
Der Reisepass muss mind. solange gueltig sein, wie Zeitraum der Aufenthaltsberechtigung sein wird
Keine Vorstrafen , etc. in der RF
Nachweis ueber einen Wohnsitz: es reicht ein Mietvertrag leider nicht. Ein russischer Staatsbuerger muss erklaeren, dass der Antragsteller in seiner Wohnung leben kann.( hier hilft aber auch OVIR weiter, es ist auf jeden Fall keine Schwierigkeit )
Tja, das war es eigentlich schon, ein Arbeitsvertrag muss nicht vorgelegt werden, da man als Berater ja stets unabhaengig ist.
So, soweit zunaechst meine Erlaeuterungen. Nach meinen Kenntnissen ist fuer Varainat c nur OVIR in Moskau zustaendig, ich kann mich aber erkundigen.
Viele Gruesse aus Moskau
joerg







 Re: Alles ist machbar 24.11.2002 (14:51 Uhr) Reginanoack
Hallo Joerg,

zunaechst einmal herzlichen Dank fuer Deine Erlaeuterungen!
Ich hoffe, ich darf mich wieder an Dich wenden, wenn mein Klient in der konkreten Antragstellung konkrete Fragen hat.

Einen schoenen Sonntag!

Regina

P.S. Bitte halte uns alle auf dem Laufenden, sobald die entsprechenden Visabestimmungen angepasst worden sind
 Re: Alles ist machbar 25.11.2002 (09:17 Uhr) Reginanoack
Hallo Joerg,

Koenntest Du eine Quelle nennen, wo diese Aenderungen publiziert wurden (URL)?

Danke im voraus!

MfG

Regina
 Re: Alles ist machbar 27.11.2002 (03:48 Uhr) jrgpeters
Hallo Regina,
die lieben Quellen in Russland. Ich habe keine URL, ich habe die Infos vom OVIR ( sog. Auslaenderamt ), sorry, wenn ich etwas finden sollte, schicke ich die Info. Aber auch OVIR ist ueberfordert, denn es werden zur Zeit keine Antraege fuer Aufenthaltsgenehmigungen angenommen, denn es existiert das neue Gesetz, jedoch fehlt die dazugehoerige Regierungsverordnung, die die Handhabe regelt.Gruesse..Joerg
 Re: Alles ist machbar 27.11.2002 (15:49 Uhr) Reginanoack
Hallo Joerg,
Wenn Du dieInfos vom OVIR ( sog. Auslaenderamt ) in schriftlicher Form hast, dann gaebe es zwei Moeglichkeiten:
a) Fax an mich
b) gescannt als mailattachment an mich.

Gruss und Dank im voraus!

Regina
 Re: Alles ist machbar 28.11.2002 (03:31 Uhr) jrgpeters
Hallo Regina,
auf russischen Aemtern ist es so: Eine grosse Infotafel ist dort angebracht, durchschnittlich 5 - 10 Menschen stehen davor mit Kugelschreiber und Papier in der Hand und schreiben die Infos, die sie benoetigen, sei es Gesetze oder Kontonummern, ab. Da gibt es keine Infoblaetter zum mitnehmen.....soll ich Dir somit das, was ich geschrieben habe, nochmals faxen? Gruesse...Joerg
 Re: Alles ist machbar 28.11.2002 (13:44 Uhr) Reginanoack
Hallo Joerg,
Danke nochmals, du musst nichts mehr extra faxen.
Alles klar!

Viele Gruesse aus Berlin nach Moskau!

Regina

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