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 Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute
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Ab dem 1.6.2007 gibt es Visaerleichterungen u.a. auch für deutsche Personen, die in Russland wohnen (z.B.Heirat). Das trifft auch für mich zu. Daraus ergeben sich zwei Fragen: Möchte ich meinen in Deutschland wohnenden Sohn einladen, muss ich trotzdem eine Einladung bei meiner zuständigen Meldebehörde beantragen? Oder genügt eine formlose Einladung von mir? Muss mein Sohn beim russischen Konsulat eine Auslandskrankenversicherung nachweisen? Zu diesen Fragen habe ich nirgends eine Antwort gefunden. Wer weiss mehr?
Die Visaerleichterung betrifft in erster Linie von russischer Seite aus, die Dauer des Visums resp. deren verlaengerung. Laedt eine Firma Ihren Investor ein, so kann sie dies nun fuer drei Jahre tun etc. Deswegen lautet die Antwort, ja! Es muss noch immer eingeladen werden und es benoetigt noch immer eine Versicherung, einzig die Einladung liese sich ohne Probleme (theoretisch) verlaengern im Lande selber.  Die formlose Einladung  genuegt schon deshalb nicht, weil  so niemand pruefen kann in wie weit die Angaben stimmen. Uebrigens auch umgekehrt  ist nicht ganz klar, wo die Erleichterungen sein sollen. Von BRD Seite sehe ich nur es kostet etwas weniger!
> Ab dem 1.6.2007 gibt es Visaerleichterungen u.a. auch für
> deutsche Personen, die in Russland wohnen (z.B.Heirat).
> Das trifft auch für mich zu. Daraus ergeben sich zwei
> Fragen: Möchte ich meinen in Deutschland wohnenden Sohn
> einladen, muss ich trotzdem eine Einladung bei meiner
> zuständigen Meldebehörde beantragen? Oder genügt eine
> formlose Einladung von mir? Muss mein Sohn beim
> russischen Konsulat eine Auslandskrankenversicherung
> nachweisen? Zu diesen Fragen habe ich nirgends eine
> Antwort gefunden. Wer weiss mehr?
 
Das Abkommen selbst findet man z.B. auf der Homepage der Russischen Botschaft auf Deutsch:
http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/Blank/Visaerleicherungsabkommen.pdf
und auf Russisch:
http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/Blank/Russia-EU.pdf
Die dt Botschaft in Moskau hat auch ein Merkblatt herausgegeben
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/datei__visaerleichterung,property=Daten.pdf
Ich halte es für weitgehend schwachsinnig und habe auch schon eine Klage gegen bestimmte Auslegungen des Abkommens beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt.

Die Krankenversicherung bleibt auf alle Fälle, von beiden Seiten. Das ist ok. Nach meiner Lesart genügt bei Verwandten (Art. 4 Abs. 1 Buchst. j) eine formlose Einladung. Wenn die Botschaft Zweifel an den Angaben hat, dann kann sie das selbst per Melderegister überprüfen.

Aber die Diplomaten meinen ja, das sei ein Visumserschwerungsabkommen.

> Ab dem 1.6.2007 gibt es Visaerleichterungen u.a. auch für
> deutsche Personen, die in Russland wohnen (z.B.Heirat).
> Das trifft auch für mich zu. Daraus ergeben sich zwei
> Fragen: Möchte ich meinen in Deutschland wohnenden Sohn
> einladen, muss ich trotzdem eine Einladung bei meiner
> zuständigen Meldebehörde beantragen? Oder genügt eine
> formlose Einladung von mir? Muss mein Sohn beim
> russischen Konsulat eine Auslandskrankenversicherung
> nachweisen? Zu diesen Fragen habe ich nirgends eine
> Antwort gefunden. Wer weiss mehr?
 

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