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 §54 AufenthV 35 Euro Gebühr 23.09.2007 (10:32 Uhr) lina
Hallo,

meine Bekannte aus Russland war kürzlich bei uns zu Besuch.

Sie musste 35Euro Gebühr bezahlen, weil sie die Verwandschaft mit dem Einladenden nicht nachweisen konnte. Die 35 Euro musste sie sofort bezahlen, dann hat sie aber die Verwandschaft doch nachgewiesen, das Geld aber nicht zurückerhalten.

Ich habe das nicht ganz verstanden warum musste sie 35 Euro zahlen? Auf der Quittung stand nach " 54 AuftenhV Staatensonderregelung (35,00 E).

Kann mir das Jemand erklären?

Vielen Dank im voraus.
Gruß
lina



 Re: §54 AufenthV 35 Euro Gebühr 28.09.2007 (02:58 Uhr) Sandra
 Re: §54 AufenthV 35 Euro Gebühr 28.09.2007 (19:15 Uhr) Kagul

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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