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 Kein Betreff 12.01.2005 (12:47 Uhr) unbekannt
Ich hab mal eine Frage: angenommen ich wäre Russe in BRD wohnhaft und hätte in Russland noch eine Wohnung, die ich nun verkaufen wollte. Könnte ich dann jemand mit einer beglaubigten Vollmacht sowie Übersetzung nach Russland schicken, damit diese Person meine Wohnung verkauft oder muß ich unbedingt vor Ort alles selbst machen?
 Re: 12.01.2005 (13:23 Uhr) Unbekannt
> Ich hab mal eine Frage: angenommen ich wäre Russe in BRD
> wohnhaft und hätte in Russland noch eine Wohnung, die ich
> nun verkaufen wollte. Könnte ich dann jemand mit einer
> beglaubigten Vollmacht sowie Übersetzung nach Russland
> schicken, damit diese Person meine Wohnung verkauft oder
> muß ich unbedingt vor Ort alles selbst machen?

Man kann Immobilien im Auftrag eines Vollmachtgebers verkaufen. Wg. der Feinheiten würde ich einen Notar am Ort des Verkaufes konsultieren.
Es müssen auch bestimmte Bescheinigungen bzgl. des Objektes beschafft werden. Dieses geht auch per Vollmacht, z.B. auch durch eine örtliche Immoblienagentur gg. Honorar.
 Re: Re: 13.01.2005 (05:40 Uhr) Sandra
Wenn dieser Russe Aussiedler ist besser selber machen. Als Aussiedler durfte er offiziel keine Wohnung mehr in Russland besitzen (deutsches Recht). Sollte nun nachtraeglich raus kommen, dass er dies doch tut hat er ein Problem. DH. Konkret, Du gibst jemandem die Vollmacht zum verkauf der Wohnung, der Verkauft kennt aber die Aussiedlergesetze Deutschlands koennte diese Person eventuel auf dumme Ideen kommen.
Ich wuerde auf Nummersicher gehen und selber meine Wohnung verkaufen.
Oder mich darueber freuen jeden Monat eine Kleinigkeit zusaetzlich zu verdienen und meine Wohnung vermieten. Wohnungen sind auch eine nette Alterssicherheit und in Russland hat er sicherlich keine Hypothek darauf.

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Russland-Reiseforum". Die Überschrift des Forums ist "Infos, Fragen, Angebote & Tipps rund um Rußlandreisen, Land & Leute".
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